"Diese Informationspolitik ist ein Kasperltheater und gefährlich für Kunden. Wer seine Reise selbst storniert fällt unter Umständen aus der Insolvenzabsicherung raus," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Ich gehe davon aus, dass Thomas Cook offenbar seit 23.9.2019 zahlungsunfähig zu sein scheint und eine Durchführung von Reisen nicht mehr bewerkstelligen kann. Daher ist das bereits ein Fall für die Insolvenzabsicherung. Die Kunden sollten rasch (bis spätestens 17.11.2019) ihre Rückforderungen von Zahlungen beim Abwickler Allianz World Wide Partners einreichen."
Reisenden vor Ort wird offenbar vom Abwickler geraten, sich darum zu kümmern, ob eine Rückreise wie geplant stattfinden werde.
„Es ist nicht Aufgabe des Abwicklers Tipps zu geben, sondern diese Rückreisen zu organisieren. Wenn der Abwickler dazu nicht in der Lage ist, muss das Außenministerium einspringen und die Rückholung organisieren. Denn sonst werden wir mit Staatshaftungsklagen gegen die untätige Republik vorgehen."
(red / VSV)