Die zuständige Gewerkschaft vida hält mehrere Klauseln in den neuen LaudaMotion-Verträgen, die mit der irischen Leiharbeitsfirma Crewlink abgeschlossen werden, für sittenwidrig (einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie morgen auf Austrian Wings).
Nicht nur, dass die künftigen Flugbegleiter künftig weniger als 1.000 Euro netto im Monat verdienen und Überstunden ohne Bezahlung leisten müssen, so müssen sie auch noch die Uniform selbst bezahlen. In der deutschen Übersetzung des englischen Originalvertrages heißt es: "Sie werden für den Erwerb, die Wartung und den Unterhalt der Uniform, einschließlich der Reinigung und dem Erwerb von Ersatzartikeln, verantwortlich sein."
In einer Pressekonferenz am 23. Oktober bestritt Ryanair-Chef Michael O'Leary trotz dieses Passus' im Vertrag, dass das Personal die Uniformen selbst bezahlen müsse. Der Preis für die Uniformen sei "Null", auch wenn das Wort "Erwerb" im Dienstvertrag stehe.
Zudem fürchtet die Gewerkschaft eine Missachtung des geltenden LaudaMotion-Kollektivvertrages: "Schon anhand des Gehalts ist erkennbar (ein derart niedriges konnte im Lauda-KV nicht gefunden werden, heißt es), dass die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im vorliegenden Vertrag missachtet werden."
Auch das dementierte Ryanair. Der Verdienst zwischen direkt bei LaudaMotion angestellten Mitarbeitern und jenen, die über Crewlink angestellt würden, sei ident.
Der österreichische Ryanair-Ableger LaudaMotion hat über seine Pressesprecherin gegenüber Austrian Wings für heute ein Statement zu den neuen Verträgen angekündigt.
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(red)