Passagiere, die sich durch umgekippten Kaffee während einer Flugreise verletzten, haben Anspruch auf Entschädigung durch die Fluglinie - sofern der Schaden nicht durch den Fluggast selbst verursacht worden sei. Das stellten die Richter des Europäischen Gerichtshofes jetzt fest.
Hintergrund ist der Fall eines österreichischen Passagiers, der sich auf einem Flug der pleite gegangenen Airline Niki verbrüht hatte, nachdem der Kaffeebecher aus unbekannter Ursache umgefallen war. Die Frau hatte vor österreichischen Gerichten eine Entschädigung verlangt. NIKI hatte dies abgelehnt und argumentiert, nicht haftbar zu sein, weil der Schaden nicht durch die Fluglinie oder ihre Mitarbeiter verursacht worden sei. Der EuGh sah dies allerdings anders.
(red)