Dieser Tage ging eine für alle Tierfreunde mehr als tragisch klingende Geschichte durch die (vornehmlich sozialen) Medien. Die Australierin Kay Newman berichtet auf ihrer Facebookseite, dass im Zuge einer Flugreise von Sydney nach Brisbane ihr 6 ½ Jahre alter Hund Duke, der im Cargo-Abteil transportiert werden sollte, an völliger Überhitzung gestorben ist. Es sei unklar, wie lange seine Transportkiste vor dem Verladen in der glühenden Sonne bei etwa 39 Grad Celsius gestanden habe, bevor diese in die Maschine verladen wurde. Bei der Ankunft in Brisbane war das Tier bereits verendet.
Nun hat die Besitzerin des Hundes eine Petition gestartet, die sie mit „Gerechtigkeit für Duke“ betitelt. Darin wird gefordert, die „Standards zu ändern“, ohne jedoch auf Details einzugehen.
Welche Standards?
Natürlich, ein Hund hat in sengender Hitze nichts verloren. Jedes Jahr kommen unzählige Tiere in aufgeheizten, geparkten Auto zu Tode, weil rücksichtslose Halter sich nichts dabei denken, ihren Hund so zurückzulassen.
Doch hat ein Hund etwas im Cargo-Abteil eines Flugzeugs verloren?
Kay Newman schreibt in ihrem Facebook-Post unter anderen, dass sie in der Vergangenheit „bei Flugreisen mit Duke jedes Mal am Fenster des Flugsteiges zugesehen habe, wie das Tier verladen wurde“.
Flugreisen?
Jedes Mal?
Das impliziert, dass Newman ihren Hund also nicht erst ein Mal quasi als Luftfrachtgut auf Reisen geschickt hat.
Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang sofort die Frage, wann es überhaupt notwendig ist, mit Hunden eine Flugreise zu unternehmen?
Ich kann mir, als Hundebesitzer und Luftfahrtfreund, gut vorstellen, dass bei einem außergewöhnlichen Wohnortwechsel – etwa in ein weit entferntes Land – durchaus eine einmalige solche Reise erforderlich werden und logistisch sinnvoll erscheinen kann.
Aber regelmäßig?
Für mich ein undenkbares Unterfangen.
Als verantwortungsvoller Hundehalter verpflichtet man sich, dem Tier ein artgerechtes Umfeld und passende Lebensumstände zu bieten. Für mich zählt da der Frachtraum eines Flugzeugs nicht dazu.
Das bedeutet nicht, dass ich als Hundebesitzer nicht auch Flugreisen, etwa in den Urlaub, unternehmen könnte. Mein Hund ist beispielsweise in dieser Zeit bei Familienangehörigen untergebracht, quasi ebenso „auf Urlaub“, und befindet sich dort weiterhin in einem artgerechten Umfeld – mit ausgedehnten Spaziergängen, passender Beschäftigung und ohne unnötige Strapazen. Auch für Diensthunde, die etwa bei internationalen Such- und Katastrophenhilfseinsätzen zur Unterstützung herangezogen werden, können Flugreisen manchmal vonnöten sein – diese erfolgen dann aber unter besonderen Umständen und mit dementsprechender Logistik. Zudem ist es bei zahlreichen Airlines gestattet, ausgebildete Diensthunde in der Kabine mitreisen zu lassen.
Vermutlich „vergessen“ viele Menschen bei der Anschaffung eines Haustieres schnell darauf, dass es dabei nicht nur um eigene Befindlichkeiten geht, sondern dem Wohl des Tieres Tag für Tag höchste Aufmerksamkeit zu schenken ist.
Wenn Kay Newman in ihrer relativ aussagelosen Petition konstatiert, dass der Tod ihres Vierbeiners „definitiv zu verhindern gewesen“ wäre, pflichte ich sofort bei. Und für eine unmittelbare Schuldzuweisung könnte man natürlich rasch auf einen Verantwortlichen im Abfertigungsbereich zeigen.
Doch für mich beginnt eine solche Frage nach Schuld und möglicher Vermeidung bereits beim Besitzer selbst – und der Irritation, was denn ein „Familienhund“ überhaupt regelmäßig im Flugzeug-Frachtraum zu suchen haben soll…
(AG)
Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.