Rechtswidrig gekündigt hat der Ryanair-Ableger LaudaMotion im Vorjahr eine Betriebsrätin nach Ansicht der Gewerkschaft vida. In der Folge wollte man der (ehemaligen) Mitarbeiterin den Zutritt zu Büros der Firma verbieten. Weil sie kürzlich außerdem an einer Informationsveranstaltung für die Belegschaft teilnehmen wollte, brach das Ryanair/LaudaMotion-Management die Veranstaltung kurzerhand sogar ab.
Jetzt allerdings entschied das Landesgericht Korneuburg in einer einstweiligen Verfügung, dass Ryanair/LaudaMotion der Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf. Ausdrücklich bestätigte das Gericht zudem das Recht der Personalvertreterin, an firmeninternen Informationsveranstaltungen teilnehmen zu dürfen.
Gegen LaudaMotion stehen seit geraumer Zeit von verschiedenen Seiten schwere Vorwürfe im Raum. Neben mutmaßlich sittenwidrigen Verträgen für das Personal, sieht die Pilotenvereinigung ACA durch den auf den Crews lastenden Druck auch die Flugsicherheit gefährdet. So werden Mitarbeiter wegen Krankenständen gekündigt, was dazu führt, dass Crewmitgliedern aus Angst um ihren Arbeitsplatz gesetzeswidrig ihren Dienst antreten. Die Gewerkschaft vida warf LaudaMotion kürzlich wörtlich vor, "auf österreichisches Recht zu pfeifen".
(red)