Die Einreiseformalien ändern sich ebenfalls im Jahr 2020 nicht. Für die Einreise nach Großbritannien reicht für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aller EU-Länder ein gültiger Personalausweis. Da Großbritannien dem Schengen Abkommen nicht beigetreten ist, gab es bereits vor dem Brexit Grenzkontrollen, die fortgeführt werden. Auch auf die Zollbestimmungen hat der Brexit in diesem Jahr keine Auswirkungen.
Die Übergangsfrist, während der die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien neu geregelt werden, dauert mindestens bis zum 31. Dezember 2020. In dieser Zeit wird z. B. über Start- und Landerechte, Sicherheits- sowie Handels- und Zollbestimmungen verhandelt.
(red / DTM)