Ihre rund 550 Mitarbeiter beim AMS zur Kündigung angemeldet hat die österreichische Ryanair-Filiale LaudaMotion - wir berichteten. Doch jetzt stellte das Arbeitsmarktservice in einem Bescheid fest, dass LaudaMotion seine Belegschaft gar nicht auf diese Art und Weise kündigen darf.
Die Begründung: Der Betriebsrat muss laut Gesetz bei einem derartigen Personalabbau eingebunden werden. LaudaMotion hat einen Betriebsrat, doch dieser wird von der Geschäftsführung nicht anerkannt.
Zum Thema Kurzarbeit für das fliegende Personal gibt es noch keine Entscheidung. Die Airline sei aufgefordert worden, fehlende Informationen beim AMS nachzureichen, die gestern - aufgrund ihres unentschuldigten Fernbleibens zu einer Besprechung beim AMS – nicht vorgebracht wurden - wir berichteten.
(red)