Österreich

AUA & LaudaMotion: Weiterhin Probleme bei Refundierungen von Tickets

Sowohl Passagiere der Ryanair-Tochter LaudaMotion als auch jene der Lufthansa-Tochter AUA ärgern sich derzeit über die schleppende Rückerstattung von Flugtickets - Foto: Austrian Wings Media Crew

Seit Ende April 2020 haben sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits über 9.000 Konsumentinnen und Konsumenten gemeldet, die ihren Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion mit Hilfe des VKI geltend machen möchten. Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen. Betroffene, die Unterstützung bei der Rückforderung von Zahlungen für nicht durchgeführte Flüge von AUA und Laudamotion benötigen, können sich auch weiterhin beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 melden. Die Aktion wurde bis 30. Juni 2020 verlängert, teilte der VKI am Mittwoch mit.

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen. 

In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten steht es natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren. Bestehen Kunden auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung aber dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen. 

Beim VKI haben sich bereits rund 5.900 Betroffene gemeldet, die Ansprüche gegen die AUA geltend machen. Mehr als 3.200 Betroffene haben Rückforderungen gegen Laudamotion angemeldet.

Der VKI bietet allen Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Flug bei AUA oder Laudamotion gebucht haben und das Geld für den Ticketpreis zurückverlangen, auch weiterhin eine kostenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an. Die Aktion wurde bis 30.06.2020 verlängert.

(red / VKI)