Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen.
In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten steht es natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren. Bestehen Kunden auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung aber dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen.
Beim VKI haben sich bereits rund 5.900 Betroffene gemeldet, die Ansprüche gegen die AUA geltend machen. Mehr als 3.200 Betroffene haben Rückforderungen gegen Laudamotion angemeldet.
Der VKI bietet allen Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Flug bei AUA oder Laudamotion gebucht haben und das Geld für den Ticketpreis zurückverlangen, auch weiterhin eine kostenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an. Die Aktion wurde bis 30.06.2020 verlängert.
(red / VKI)