Vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit erachtet das Paket der Regierung zur AUA-Rettung als ersten notwendigen Schritt. „Damit konnten nicht nur tausende Arbeitsplätze gerettet werden. Mit der Einführung eines Mindestticketpreises wurde zudem eine erste Maßnahme in Richtung Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie Klimaschutz am Standort Flughafen Wien gesetzt“, spielt Hebenstreit an die Gewerkschaftsforderungen im Rahmen der Laudamotion-KV-Verhandlungen an, dass eine Taxifahrt zum Flughafen nicht mehr als ein Flugticket kosten dürfe und dass in der Branche Löhne gezahlt werden müssen, von denen man in Österreich auch leben kann.
Weitere Schritte müssten nun rasch erfolgen, fordert Hebenstreit die Regierung zur Einladung zu einem österreichischen Luftfahrtgipfel auf, um weitere notwendige Maßnahmen diskutieren und erarbeiten zu können. Die Corona-Krise habe schmerzhaft vor Augen geführt, wie rasch eine boomende Branche aus der Bahn geworfen werden könne, so Hebenstreit weiter. Es müssen daher jetzt rasch bei einem Luftfahrtgipfel Rahmenbedingungen zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung und somit ein stabileres und zukunftsfähigeres Fundament erarbeitet werden, damit sich die Branche und ihre Beschäftigten in Österreich im internationalen Wettbewerb behaupten können. Auch gegen Lohn- und Sozialdumping sowie für die Anforderungen des Klimaschutzes brauche es jetzt zusätzliche Schritte. „Wenn wir nicht wollen, dass in ein paar Monaten jeder von uns jemand kennt, der aufgrund der Corona-Krise von seinem Einkommen nicht leben kann, dann braucht es jetzt dringend einen Kraftakt der Regierung“, betont Hebenstreit.
Abgesehen von einem Branchen-Kollektivvertrag für das Bordpersonal, welcher gleiche Spielregeln für alle Airlines im Wettbewerb am Standort Wien schaffen und Preisdumping auf dem Rücken der Beschäftigten verhindern würde, sieht die Gewerkschaft beim Mindestticketpreis noch Spielraum nach oben. So sollte dieser Mindestpreis nicht nur 40 Euro, sondern mindestens die Produktionskosten betragen, sagt Hebenstreit. Auch den Flughafen Wien will die Gewerkschaft über eine Erweiterung seiner Incentive-Regeln in die Pflicht nehmen. Geht es nach der vida, so soll es in Zukunft bei den Flughafengebühren einen Bonus für Airlines geben, wenn von diesen definierte Sozialkriterien eingehalten werden, schlägt Hebenstreit vor. Die konkreten Voraussetzungen für Fluglinien zum Erhalt eines solchen Bonus seien hierfür abgesehen von einer Homebase am Flughafen Wien der Abschluss eines Kollektivvertrags für das Bordpersonal, der ein garantiertes Brutto-Mindestgehalt von 1.700 Euro monatlich und eine garantierte Anzahl an freien Tagen pro Jahr an der Homebase vorsieht, eine Vereinbarung über eine Lizenzverlustversicherung für das Cockpitpersonal beinhaltet, gewisse Kriterien bei der Arbeitskräfteüberlassung von fliegendem Personal und Wetlease-Flügen einhält sowie eine Veröffentlichung der Anzahl der gemeldeten Piloten und Flugbegleiter bei der österreichischen Sozialversicherung nach Vollzeitäquivalent und Kopfzahl zwingend vorsieht. Airlines, die diese Kriterien entsprechen, sollten einen spürbaren Bonus bei den Flughafengebühren erhalten, erläutert Hebenstreit, der auch den Aufbau eines Sozial- und Weiterbildungsfonds für das Personal fordert.
Dieser Fonds soll über die Einnahmen aus der Ticketsteuer finanziert werden und auch der Abfederung von Insolvenzen und unverschuldete Lizenzverlusten dienen. Darüber hinaus müsse bei einem Luftfahrtgipfel über einen erhöhten Kündigungsschutz und eine entsprechende Anpassung im Angestelltengesetz diskutiert werden, fordert der vida-Gewerkschafter, der sich auch für verpflichtende Safety-Culture Befragungen durch die Austro Control unter allen Mitarbeitern bei Unternehmen mit Luftverkehrsbetreiberzeugnissen (AOC) in Österreich und unter allen Piloten mit österreichischer Lizenz ausspricht. Abschließend macht Hebenstreit noch darauf aufmerksam, dass aus Gewerkschaftssicht auch eine Anpassung des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) notwendig sei. Neue Geschäftsmodelle von Fluglinien stimmten nicht mehr mit den Definitionen des ArbVG überein. „So kann es derzeit wegen dieser Gesetzeslücke vorkommen, dass bei einem Flugbetrieb, welcher in Österreich tätig ist und wo österreichisches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, kein Betriebsrat gegründet werden kann. Das muss im Sinne der Beschäftigten und der Wahrnehmung ihrer demokratischen Mitspracherechte in Unternehmen dringend korrigiert werden."
(red / vida via APA-OTS)