Der Flughafen Wien begrüßt die Aufhebung der Landeverbote und das neue Einreiseregime: „Mit den derzeit geltenden strikten Einreisebestimmungen sind größtmögliche Sicherheit und bestmögliche Reisefreiheit gewährleistet. Landeverbote führen nur zu einer Verlagerung der Reiseströme und schaden dem Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich. Die Entscheidung die Landeverbote in Österreich nicht weiter zu verlängern, ist daher begrüßenswert und richtig", sagen Günther Ofner und Julian Jäger, Vorstände der Flughafen Wien AG.
Vereinfachte Einreisebestimmungen gelten aus 31 Ländern
Personen, die aus einem der folgenden Staaten nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben, ist die Einreise ohne Einschränkung möglich. Hierzu ist vom Einreisenden glaubhaft zu machen, dass er in den letzten 10 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Staaten war. Auf dieser Liste befinden sich aktuell folgende Länder: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern. Die COVID-19 Situation in diesen Ländern wurde von der Österreichischen Bundesregierung als sicher eingestuft.
COVID-19 Test oder 10-tägige Quarantäne bei Einreise aus allen anderen Ländern
Für die Einreise aus allen anderen Ländern, ist entweder ein negativer COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen oder eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Wobei ein nach der Einreise nach Österreich erfolgter negativer COVID-19 Test die Quarantäne vorzeitig beendet, eine Testmöglichkeit steht am Flughafen Wien täglich von 7.00 bis 20.00 ohne Notwendigkeit einer Voranmeldung zur Verfügung.
Bei der Einreise aus den folgenden COVID-19 Risikogebieten, kann nicht zwischen Test oder Quarantäne frei entschieden werden – es muss verpflichtend ein negativer COVID-19 Test bei der Einreise vorgelegt werden. Dies gilt für die Einreise aus: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA) und die Provinz Hubei (Volksrepublik China).
Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bzw. gültiger Aufenthaltsberechtigung, die aus diesen Staaten einreisen und die keine Möglichkeit hatten, vor der Einreise einen COVID-19 Test zu machen, haben die Möglichkeit binnen 48 Stunden nach der Einreise einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 in Österreich zu veranlassen – diese Gruppe kann somit auch ohne COVID-19 Test einreisen. Auch diese Einreisenden können den PCR Test gleich bei der Einreise am Flughafen erledigen und werden elektronisch über das Ergebnis informiert. Bis zu einem negativen Testergebnis müssen diese jedoch in Quarantäne bleiben. Diese erfolgt in selbstüberwachter Heimquarantäne oder in einer geeigneten Unterkunft, die Kosten für Testung und Unterkunft sind selbst zu tragen.
Keine Einreise für Drittstaatsangehörige von außerhalb des Schengenraumes
Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel in Österreich oder Visum D ist die Einreise von außerhalb des Schengenraumes nach Österreich aktuell grundsätzlich untersagt. Für die Einreise von innerhalb des Schengenraumes müssen Drittstaatsangehörige einen negativen COVID-19 Test vorweisen und zusätzlich eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne antreten. Für beide Regelungen gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise für einreisendes Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten oder Einreisende im Rahmen des gewerblichen Verkehrs, die bei Einreise zwingend einen negativen COVID-19 Test benötigen beziehungsweise eine allfällige Quarantäne mit demensprechender negativer Testung vorzeitig beenden können. Diese Einreiseregelungen gelten generell nicht für die Durchreise durch Österreich (also unter anderem für Transferpassagiere).
Alle beschriebenen Informationen basieren auf den Verordnungen des Gesundheitsministeriums in Österreich und gelten als Orientierungshilfe für Reisende, sie stellen keine rechtsverbindliche Information dar. Alle aktuell gültigen Einreisebestimmungen nach Österreich sowie Ausnahmeregelungen sind in den Verordnungen des Gesundheitsministeriums zu finden unter: www.sozialministerium.at
COVID-19 Test einfach und schnell direkt am Flughafen Wien machen
Direkt am Flughafen Wien steht im Health Center Vienna Airport im Office Park 3 das COVID-19-Testangebot täglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung, bei Bedarf auch darüber hinaus. Das Testergebnis liegt nach drei bis sechs Stunden vor und ergeht per E-Mail an die getestete Person. Das COVID-19 Testangebot am Flughafen Wien kann erst nach erfolgter Einreise in Österreich in Anspruch genommen werden. Alle Informationen dazu sind auf der Homepage des Flughafen Wien unter www.viennaairport.com/coronatest zu finden.
Kritik an "Apothekerpreisen"
Kritik gibt es allerdings an den unverhältnismäßig hohen Preisen für die PCR-Tests am Flughafen Wien. Während entsprechende Tests am Flughafen Frankfurt zwischen 59 Euro (bis zu sechs Stunden Wartezeit auf das Ergebnis) und 139 Euro (maximal zwei Stunden Wartezeit auf das Ergebnis kosten), werden vom verantwortlichen Anbieter am Flughafen Wien 190 Euro verlangt - womit der Test in Wien mehr als dreimal so teuer ist wie in Frankfurt. In einem privaten Wiener Labor etwa kostet der PCR-Test 130 Euro - immer noch 60 Euro günstiger als am Flughafen.
(red / VIE )