Einige Passagiere hatten bereits vergangenen Winter gebucht, andere erst vor wenigen Wochen. Verständigung zur Flugstreichung erhielten sie jedoch keine, egal, ob das Ticket via AUA-Website oder einen Touristikanbieter gekauft worden ist.
"Da wir uns für die Einreise nach Griechenland nach den Covid-19-Vorschriften behördlich registrieren und dabei die Flugnummer angeben mussten, wollte ich auf der AUA-Seite nachsehen. Dabei stellte ich fest, dass es die gebuchte Verbindung gar nicht mehr gibt", so ein betroffener Fluggast gegenüber Austrian Wings. Der Reisende, welcher einen Segeltörn in der östlichen Ägäis unternehmen wollte, kontaktierte daraufhin die Fluggesellschaft. "Ich musste mehrfach anrufen, um bei der Hotline überhaupt durchzukommen - erst am zweiten Tag meiner zahlreichen Anrufversuche gelang das", schildert der Kunde, und berichtet weiter: "Die Dame an der Hotline sprach sehr schlecht Deutsch und informierte mich lediglich kurz und knapp, dass es den Flug nicht mehr gibt. Mehr erfuhr ich nicht."
Passagiere, die etwa über Drittanbieter gebucht hatten, stellten überrascht fest, dass deren Reisevermittler auf Nachfrage ebenfalls noch keinerlei Kenntnis über die Flugstreichung hatten.
"Hätten wir nicht zufällig auf der AUA-Internetseite nach unserer Flugnummer gesucht, wären wir frühestens beim Online Check-In, schlimmstenfalls aber wohl erst am Abflugtag in Wien-Schwechat draufgekommen", ärgern sich die Reisenden. "Es geht nicht darum, dass storniert werden musste, aber dass dies nicht an die Kunden kommuniziert wird, wirft kein gutes Licht auf das AUA-Kundenservice", so eine Passagierin. Ein anderer Fluggast resigniert: "Unser Geld werden wir wahrscheinlich erst in frühestens drei Monaten refundiert bekommen."
Die AUA gibt an, Passagiere, welche direkt bei der Airline gebucht hatten, rechtzeitig via E-Mail informiert zu haben: "Dies ist für den genannten Flug nach Samos am 10. Juli geschehen", so eine Unternehmenssprecherin gegenüber Austrian Wings. Kunden, die über Reisebüros oder andere Vermittler buchen, könnten hingegen nicht direkt erreicht werden, da man die entsprechenden Passagier-Kontaktdaten nicht übermittelt bekomme. In diesen Fällen werde laut AUA der Reiseveranstalter bzw. -vermittler informiert, welcher seinerseits dann die Änderungen weitergeben müsse. Ob es ein Problem bei der Weitergabe dieser Flugstornierung, welche üblicherweise automatisiert erfolgt, gegeben haben könnte, werde nun geprüft. Man bedauere jedenfalls, dass "offenbar einige Passagiere nicht über die Flugstreichung Bescheid wussten".
(red CvD / Aig)