Österreich

Nächste juristische "Watsch'n" für LaudaMotion: Betriebsratswahl ist gültig

Das Büro von "Ryanair Austria", alias LaudaMotion, im Office Park in Schwechat - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Als "illegal" hatten Ryanair-Boss Michael O'Leary und die LaudaMotion-Geschäftsführung in Wien den im Oktober 2019 gewählten Betriebsrat von LaudaMotion wiederholt auch vor beziehungsweise gegenüber Journalisten bezeichnet - jetzt wurden sie von einem Gericht in ihre Schranken verwiesen.

Im Oktober 2019 hatte die Belegschaft des austro-irischen Billigfliegers einen Betriebsrat gewählt, nachdem die alte Personalvertretung zurückgetreten war. Doch die neu gewählten Personalvertreter wurden seitens der Wiener Geschäftsführung der Airline rund um Andreas Gruber sowie dem Boss des Mutterkonzerns Ryanair, Michael O'Leary, nicht anerkannt. Regelmäßig wurden die Personalvertreter vom Management in der Öffentlichkeit und auch auf Presseveranstaltungen als "illegal" gebrandmarkt. Begründet wurde dies mit angeblichen Mängeln bei der Wahldurchführung. Sogar vor Gericht wollte die Airline die Wahl des Betriebsrates für ungültig erklären lassen, nachdem sie die Betriebsratsvorsitzende gekündigt hatte. Doch dieser Schuss ging nun kräftig nach hinten los.

Denn das Landesgericht Korneuburg wies das Begehren des wegen seiner Arbeitsbedingungen seit längerem umstrittenen Billigfliegers klar ab und urteilte, dass es nur in "krassesten Ausnahmefällen" zulässig sei, eine Betriebsratswahl für ungültig zu erklären.

Daniel Liebhart von der Gewerkschaft Vida begrüßte das Urteil als "wichtiges Signal":  "Für Ryanair bedeutet das, sich nicht wie Pippi Langstrumpf in Österreich die Welt zu richten, wie es ihr gefällt."

Unklar ist allerdings, welche Folgen der Richterspruch nun tatsächlich hat. Denn bekanntermaßen geht - wir berichteten - das Geschäft von LaudaMotion auf die neu gegründete Lauda Europe mit Sitz in Malta über.

LaudaMotion äußerte sich bislang nicht zu dem Urteil.

(red HP)