„Ryanair betreibt seit Monaten eine skrupellose Dumpingpolitik in Österreich. Das Personalmanagement folgt dem Prinzip der Angst. Um die Beschäftigten einzuschüchtern und verschlechternden Bedingungen zuzustimmen, bricht der Konzern immer wieder österreichische Gesetze“, sagt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luft- und Schifffahrt der Gewerkschaft vida. Daher freut es den Gewerkschafter ganz besonders, dass das österreichische Gericht ein weiteres Urteil gegen Ryanair-Tochter Laudamotion gesprochen hat. Das Unternehmen hatte vor, 24 schwangere Dienstnehmerinnen trotz aufrechtem Kündigungsschutz auf die Straße zu setzen.
Liebhart betont, dass der Kündigungsschutz mit Eintritt der Schwangerschaft beginnt. „Damit der Kündigungsschutz und die besonderen Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften wirksam werden können, sollten Arbeitgeber so rasch wie möglich über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt der vida-Gewerkschafter. Der Kündigungsschutz dauert bis vier Monate nach der Entbindung. Wird Karenz in Anspruch genommen, können Dienstnehmerinnen bis vier Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden. Liebhart: „Auch Laudamotion kann sich nicht österreichischen Gesetzen widersetzen, sondern muss sich daran halten. Diese patriarchalische Vorgehensweise gegenüber Mitarbeiterinnen ist eine bodenlose Frechheit, der ein Riegel vorgeschoben gehört.“ Schon vergangene Woche gab es vor Gericht eine Niederlage für Ryanair-Chef Michael O’Leary hinsichtlich der Wahl eines Betriebsrates bei Laudamotion. Die Wahl wurde von ihm nicht anerkannt, war aber rechtmäßig.
Die Politik sei gefordert, solche Machenschaften in Österreich bereits im Vorhinein zu unterbinden. „Die Gerichtsurteile bei Laudamotion zeigen zwar, dass unser Rechtssystem funktioniert, allerdings ist die Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer Urteilsverkündung nicht zumutbar“, sagt Liebhart. Der Ryanair-Konzern setze unterdessen genau auf diese Karte und hofft, dass sich die Mitarbeiter bedingungslos dem „mittelalterlichen Führungsstil des Managements unterstellen, da es Monate dauern würde, bis ein Gericht wieder österreichisches Recht herstellt“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wüssten auch, dass dies mit weiteren Konsequenzen und neuerlichen Rechtsbrüchen einhergeht.
Die Kurzsichtigkeit der Wirtschaftskammer habe dem System Ryanair, Laudamotion und Co. leider Aufwind gegeben. „Und so traurig es auch ist, die Sozialpartnerschaft ist daran kläglich gescheitert. Auf Sozialpartnerebene hätten schon vor Jahren faire und einheitliche Arbeitsbedingungen festgelegt werden müssen“, stellt Liebhart klar. Nun würden die Unternehmen – und in äußerst skrupelloser Art und Weise Low Cost Carrier wie Ryanair oder Laudamotion – in Österreich tun können, was sie wollen. „Die Wirtschaftskammer muss endlich aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen und darf nicht weiterhin die österreichische Standortpolitik in ausländische Managementetagen schieben“, so der Gewerkschafter.
Ebenso müsse diesem Treiben seitens der Politik ein Riegel vorgeschoben werden. „Der Ansatz des Mindestticketpreises ist hierfür eine erste Maßnahme. Das allein wird aber nicht das soziale Problem in der Luftfahrt lösen“, so vida-Gewerkschafter Liebhart. Insbesondere wenn die Gebühren für Airlines an österreichischen Flughäfen auf Null herabgesetzt werden und alles dafür unternommen wird, das System Luftfahrt – auch auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – zu verbilligen.
„Die Kostenstruktur war auf einem akzeptablen Niveau für ein Land wie Österreich, bevor die ganzen Low Cost Carrier nach Österreich kamen. Ein weiteres Absenken der Kostenstruktur zieht die Dumpingairlines wie ein Magnet an. Mit dem Ryanair-Konzern und WIZZ Air haben wir bereits eine überproportionale Anhäufung an Dumping-Airlines in Österreich. Spürbare Maßnahmen der Politik sind nun rasch gefordert, um in der Luftfahrtbranche wieder österreichische und vor allem moralische Grundsätze und Sitten des wirtschaftlichen Lebens herzustellen“, schließt Liebhart.
(red / vida via APA-OTS)