Bereits seit einigen Jahren stehen Drohnen auf den Wunschzetteln ganz oben. "Doch Vorsicht, Drohnen sind viel mehr als ein Spielzeug", weiß ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. "Deshalb gibt es auch einige rechtliche Vorgaben, die den Drohnen die Flügel stutzen." Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld genau zu überlegen, welche Drohne man wem schenken möchte. "So sind beispielsweise für alle Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht ab 2021 eine verpflichtende Registrierung sowie ein Drohnenführerschein erforderlich", erklärt Hetzendorfer. "Und diesen Führerschein kann man nicht mitschenken. Den muss der Beschenkte selbst absolvieren." Außerdem fallen durch die notwendige Registrierung sowie die Drohnenversicherung zusätzliche Kosten an – auch daran will gedacht sein.
Gerade wenn man Kinder mit einer Drohne überraschen möchte, gilt es noch einen weiteren wesentlichen Punkt zu beachten. "Mit wenigen Ausnahmen – z. B. reine Spielzeugdrohnen oder Eigenbau-Drohnen bis 250 g – gibt es ein Mindestalter von 16 Jahren", so der Experte des Mobilitätsclubs. "Erst ab diesem Alter darf man ohne Aufsicht durch einen Piloten, der alle notwendigen Kompetenznachweise hat, eine Drohne steuern." Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne. Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten.
Hetzendorfer, der selbst erfahrener Drohnenpilot ist, hat noch einen Tipp für angehende Drohnenpiloten: "Der Winter ist nicht unbedingt die ideale Zeit um Drohne fliegen zu lernen. Propeller können vereisen, Akkus werden schneller leer und mit kalten Fingern macht es auch nur halb so viel Spaß."
Ende des Jahres tritt – mit sechsmonatiger Verspätung – das neue EU-weite Drohnenregulativ in Kraft. "Dadurch wird innerhalb Europas die Rechtslage vereinheitlicht, was unter anderem ein unkompliziertes Fliegen im europäischen Ausland ermöglicht", erklärt der ÖAMTC-Drohnenexperte. Darüber hinaus beinhaltet dieses Regulativ aber auch den neuen Drohnenführerschein. "Dieser besteht aus einem Onlinelehrgang und einem Onlinetest und soll gewährleisten, dass Drohnenpiloten über die Regeln im Luftverkehr Bescheid wissen", so Hetzendorfer.
Ebenfalls wird es in Zukunft für alle Drohnen über 250 g und Drohnen unter 250 g, sofern sie eine Kamera montiert haben, eine verpflichtende Online-Registrierung geben. Diese soll rascher und unkomplizierter funktionieren und mit ca. 30 Euro deutlich günstiger sein als die bisherige Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde. "Weiters muss bereits an der Drohnenverpackung die entsprechende Klasse ersichtlich sein", nennt der Experte einen weiteren Vorteil. "Alle weiteren Informationen zur Registrierung und zu den Anforderungen an die Piloten müssen ebenfalls beiliegen."
(red / ÖAMTC)