Österreich

AUA bekam von China Passagierflugverbot auferlegt

Boeing 767 der AUA, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Weil sich auf einem AUA-Flug nach China mehrere mit dem Coronavirus infizierte Passagiere befanden, darf die rot-weiß-rote Traditionsairline vorerst keine Fluggäste mehr ins Reich der Mitte befördern.

Laut den Behörden der Volksrepublik China seien fünf Passagiere, die mit Austrian Airlines am 5. März von Wien nach Shanghai geflogen sind, nach der Ankunft positiv auf COVID-19 getestet wurden. "Austrian Airlines darf somit auf Anordnung der chinesischen Behörden für zwei Wochen keine regulären Passagierflüge nach Shanghai durchführen", erläuterte ein Sprecher gegenüber "Austrian Wings". Das Verbot gilt ab 22. März und wird zwei Verbindungen betreffen – je einen Flug in den kommenden zwei Wochen. Der nächste Passagierflug von Wien nach Shanghai ist für Freitag, den 9. April, geplant.

"Theoretisch dürften wir mit einem leeren Flugzeug von Österreich nach China fliegen und mit Passagieren zurück nach Österreich. Wir prüfen derzeit intern, ob wir diese Möglichkeit wahrnehmen."
Der Sprecher gegenüber Austrian Wings

Die Voraussetzungen, um einen Flug nach China antreten zu können, sind überaus streng. Passagiere, die direkt aus Österreich fliegen, müssen beim Abflug einen negativen PCR- sowie einen negativen Antikörpertest vorlegen. Beide dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testergebnisse müssen durch die chinesische Botschaft in Österreich bestätigt werden. Erst damit ist die Einreise in China gestattet.

Transferpassagiere, die über Wien nach Shanghai fliegen, müssen diesen Prozess in jenem Land durchführen, in dem sie ihre Reise beginnen. Nach Ankunft in Wien müssen sie am Flughafen Wien erneut einen PCR- sowie einen Antikörpertest durchführen. Beide müssen abermals negativ sein und auch hier wird das Ergebnisse durch die chinesische Botschaft bestätigt. Erst dann erhält man die notwendige Bewilligung.

Austrian Airlines hat dafür eigens Testmöglichkeiten im Transitbereich am Flughafen Wien organisiert. Zusätzlich kontrolliert Austrian Airlines beim Boarding aller Shanghai-Flüge, ob diese Bewilligung der chinesischen Behörden vorliegt.

Der Sprecher weiter: "Der obige Prozess wurde natürlich auch vor dem Flug am 5. März lückenlos durchgeführt. Bei den fünf betroffenen Personen handelt es sich ausschließlich um Transferpassagiere, die aus unterschiedlichen Destinationen zum Flughafen Wien geflogen sind und während des ganzen Aufenthaltes am Flughafen sowie an Bord von Austrian Airlines FFP2-Masken tragen mussten. Diese sind somit allesamt unter die strengst mögliche Prozedur gefallen. Eine Ansteckung an Bord ist aufgrund der bestehenden FFP2-Maskenpflicht und des hocheffizienten Luftfiltersystems, welches 99,9 Prozent aller Viren und Bakterien aus der Luft filtert, extrem unwahrscheinlich."

(red / OS)