Am Nachmittag des 17. April war ein Motorradfahrer mit seiner Sportmaschine vom Typ Yamaha R6 auf der Bundesstraße 17 im Grenzgebiet zwischen Wien und Niederösterreich zu Sturz gekommen. Laut Zeugen soll die Maschine mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und den Randstein touchiert haben. Zusätzlich zum Rettungsdienst des Roten Kreuzes wurde auch der Rettungshubschrauber Christophorus 9 aus Wien angefordert.
Die Landung in der Nähe des Notfallortes gestaltete sich dabei als ausgesprochen herausfordernd. Weil die vierspurige Straße beim Eintreffen des Helikopters noch nicht vollständig von der Exekutive gesperrt war, war eine Landung dort nicht möglich. Unmittelbar beim Patienten hatte die Exekutive zwar die Straße bereits gesichert, doch dort war eine Landung nicht möglich, um Patient und Helfer durch den Downwash der Rotorblätter nicht zu gefährden.
Als nächste Alternative zog der Pilot daher einen nahe gelegenen Supermarktparkplatz in Betracht, der zu diesem Zeitpunkt jedoch stark frequentiert war. Laut Zeugenberichten geriet zudem beim langsamen Landeanflug ein dort abgestellter Einkaufwagen durch den Abwind der Rotorblätter (Downwash) in Bewegung. Schließlich gelang es dem Luftfahrzeugführer doch noch, seine fliegende Notaufnahme sicher auf dem Parkplatz zu landen. Anschließend begaben sich der Flugretter sowie der Notarzt zum rund 100 Meter entfernten Notfallort.
Doch trotz intensiver Wiederbelebungsmaßnahmen durch die Einsatzkräfte konnte der Motorradfahrer nicht mehr gerettet werden, da er mit dem Körper gegen einen Laternenmast geprallt war und dadurch tödliche Verletzungen erlitten hatte.
Anmerkung zum Notfallort, weil diesbezügliche Anfragen eingelagt sind: Die Wiener Polizei erklärt in einer heute verschickten Medienmitteilung zum Unfall, dass sich das Unglück im Bereich des 23. Wiener Gemeindebezirks zugetragen haben. Das ist so nicht korrekt. Die Fahrbahn der B 17, wo sich der Sturz ereignete, befindet sich auf dem Gebiet der niederösterreichischen Gemeinde Vösendorf, die wiederum im politischen Bezirk Mödling liegt. Deshalb wurde das Rote Kreuz Vösendorf und nicht die Berufsrettung Wien alarmiert. Auch der Christophorus 9 wurde nach "Vösendorf" und nicht nach Wien alarmiert. Der Gehweg, auf dem schlussendlich der Tod des Patienten festgestellt wurde, liegt jedoch schon im 23. Wiener Gemeindebezirk. Wohl aus diesem Grund hat die Exekutive den Einsatzort juristisch nach Wien "verlegt".
(red)