Österreich

Flugpolizei rettet verunglückten Alpinisten unter schwierigsten Bedingungen vom Berg

Ecureuil der Flugpolizei, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Am vergangenen Montag, den 10. Mai 2021 gegen 10:00 Uhr führte die Besatzung des in Salzburg stationierten Hubschraubers der Flugpolizei einen Erhebungsflug nach einem Alpinunfall am Hocharn (Pinzgau) durch. Im Zuge des Einsatzfluges erlangte die Besatzung über einen weiteren Alpinunfall am Teufelsmühlkees (ca. 3300 m), südlich des großen Wiesbachhorns Kenntnis. Aufgrund einer Verletzung am Bein war es dem 38-jähriger Hochalpinist aus Golling (Salzburg) nicht mehr möglich seine Tour fortsetzen. Aufgrund der schwierigen Wetterbedingungen übernahm die für Hochgebirgseinsätze optimierte einmotorige Ecureuil (AS 350 B3, mittlerweile als H125 bezeichnet) der Flugpolizei die Bergung des Verunfallten.

Trotz der teilweise starken Turbulenzen im alpinen Gelände entschied sich der seit 2014 bei der Flugpolizei tätige Salzburger Pilot Martin Kainberger nach sorgfältiger Abwägung aller (Risiko-)Faktoren, den Einsatz zu fliegen. Möglich wurde dies letzten Endes aber auch durch das geflogene Muster vom Ecureuil AS 350 B3 (H125). Es handelt sich dabei um einen einmotorigen Hubschrauber, der aufgrund seines geringen Gewichts und seiner enormen Wendigkeit für Einsätze in großer Höhe optimal ist. Früher wurden diese Maschinen auch im zivilen Flugrettungsbereich genau deshalb im alpinen Gelände eingesetzt, doch innerhalb der EU ist der Einsatz einturbiniger Helikopter im zivilen Rettungsflugbetrieb seit Jahren verboten.

Flugbetriebsleiter Michael Korvas: "Wir fliegen sehr oft aus um in Not geratene Personen zu suchen oder zu bergen. 2020 waren es 1.025 solcher Einsätze, wobei das Aufgabengebiet der Flugpolizei zumeist in der Suche und Bergung von unverletzten Personen besteht. Rettungsflüge von verletzten Personen obliegen grundlegend den Rettungshubschraubern im Auftrag der Bundesländer. Wenn Rettungshubschrauber nicht im Dienst sind, beispielsweise bei Nacht oder nicht zum Einsatzort gelangen, wird die Flugpolizei im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes auch bei verletzten Personen aktiv. Natürlich gelingt dies nicht immer - manchmal müssen auch wir aus Sicherheitsgründen abbrechen."

Im konkreten Fall konnte jedoch der verletzte Bergsteiger in Ferleiten (Salzburg) der Besatzung des Rettungshubschraubers übergeben und anschließend entsprechend medizinisch versorgt werden.

(red HP)