Das EU-Gericht hat die Genehmigung von Finanzhilfen des deutschen Bundeslandes Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn nun gekippt. Die Richter in Luxemburg entschieden nun nämlich, dass, hat die zuständige EU-Kommission seinerzeit bei Genehmigung der Beihilfen nicht ausreichend geprüft habe, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar seien.
Im Jahr 2017 hatte die Behörde dem Land nämlich erlaubt, von 2017 bis 2021 Verluste des Flughafens in Höhe von bis zu 25,3 Millionen Euro abzudecken. Der Airport wird hauptsächlich von Frachtfluggesellschaften und dem Billigflieger Ryanair genutzt.
Lufthansa, die am Flughafen Hahn nicht vertreten ist, sah diese Form der Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an, klagte und bekam nun Recht.
(red)