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Luftverkehrsabkommen EU-Katar: EU-Kommission muss fairen Wettbewerb sicherstellen

Symbolbild Flugverkehr - Foto: Austrian Wings Media Crew

Am 28.06.2021 hat der Rat der EU die Unterzeichnung des umfassenden Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und dem Staat Katar beschlossen. Gemeinsam mit "Europeans for Fair Competition" (E4FC) erinnert die Vereinigung Cockpit (VC) als Vertreterin des deutschen Cockpit-Personals daran, dass die umfassenden Bestimmungen des Abkommens zum fairen Wettbewerb eingehalten werden müssen.

Das Abkommen enthält Verpflichtungen zur Transparenz sowie Schutzmaßnahmen im Falle von Verstößen. Die EU-Kommission ist dazu aufgerufen, von Anfang an die notwendigen Schritte zu unternehmen, die ordnungsgemäße und effektive Umsetzung dieser Bestimmungen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

"Das Abkommen mit Katar liegt weder im Interesse der europäischen Beschäftigten noch der europäischen Luftverkehrswirtschaft", sagt Maria-Pascaline Murtha, VC-Vorständin Internationale Beziehungen. "Umso wichtiger ist es daher, dass die EU-Kommission den fairen Wettbewerb im Rahmen dieses Abkommens eng überwacht und im Falle von Verstößen die notwendigen Maßnahmen ergreift. Das Abkommen sollte darüber hinaus im Sachen Klimaschutz nachgebessert werden. Wir brauchen verbindliche Umweltauflagen, die den Zielen des europäischen Green Deals entsprechen."

(red / VC)