Die Klage von Ryanair und LaudaMotion gegen die Beihilfegenehmigung für Austrian Airlines wurde heute vom Europäischen Gericht (EuG) abgewiesen. Die beiden Airlines klagten gegen die im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilfe an Austrian Airlines in Höhe von 150 Millionen Euro. Laut dem Urteil des EuG stellt diese Maßnahme keine Diskriminierung von Ryanair und Laudamotion dar. Die staatliche Beihilfe an Austrian Airlines für die während der Pandemie entstandenen Schäden entsprechen somit dem EU-Recht. Ryanair und Laudamotion können dieses Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.
Die staatliche Beihilfe von 150 Millionen Euro im vergangenen Jahr war Teil eines insgesamt 600 Millionen Euro schweren Finanzierungspaketes. Dieses umfasste auch einen Eigenkapitalzuschuss der Austrian-Konzernmutter Lufthansa von 150 Millionen Euro sowie einen staatlich garantierten Bankkredit über 300 Millionen Euro.
"Das Urteil des Europäischen Gerichts ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten", zeigt man sich bei der rot-weiß-roten Fluglinie erfreut. Die AUA beschäftigt rund 6.000 Damen und Herren als Mitarbeiter.
(red / AUA)