Flugreisende, die ab Dienstag, 3. August, aus den Niederlanden, Zypern oder Spanien nach Österreich (ein-)reisen, müssen eine vollständige Impfung gegen Corona, einen negativen PCR-Test oder eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen können. Alternativ kann am Flughafen Wien ein PCR-Test durchgeführt werden. Wird ein solcher Test verweigert, drohen Geldstrafen in Höhe von 1.450 Euro, wie aus einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums hervorgeht.
Sollte ein testpflichtiger Passagier allerdings zu einer Uhrzeit ankommen, zu der am Flughafen kein PCR-Test mehr möglich ist, kann er die Testung innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft nachholen.
Der Sommertourismus gilt unter Mediziner als gefährlicher Treiber der Corona-Pandemie. In Österreich geht bereits gut ein Drittel aller nachvollziehbaren Corona-Neuinfektionen auf Urlaubsreisen zurück, in Vorarlberg sind es gar 50 Prozent.
(red)