Österreich

aktualisiert

Instrumentenflüge von und nach LOAN sowie LOAV verboten

Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Ab sofort dürfen keine Flüge nach Instrumentenflugregeln von und nach Bad Vöslau oder Wiener Neustadt durchgeführt werden.

Völlig überraschend wurde Piloten per NOTAM verboten, so genannte "IFR-Cloudbreaking Procedures" beziehungsweise generelle IFR-An- und Abflüge von beziehungsweise nach Bad Vöslau (LOAV) und Wiener Neustadt Ost (LOAN) durchzuführen.

Eine Begründung für diese Entscheidung lieferte die Behörde nicht mit. In Pilotenkreisen ist man verärgert und vermutet, dass das NOTAM auf Druck der Grünen erlassen wurde, die von vielen Fliegern als besonders "luftfahrtfeindlich" wahrgenommen werden.

Bei der Austro Control verneint man auf Anfrage jegliche politische Einflussnahme. Das Verfahren sei lediglich "vorübergehend" ausgesetzt. "Anlass war ein nicht korrekt durchgeführtes Verfahren, bei dem ein Pilot die Vorgaben des Verfahrens offenbar nicht eingehalten hat", heißt es seitens eines Sprechers.

Zur Sicherheit wurden die Wolkendurchstoß-Verfahren für LOAN und LOAV gesamt außer Kraft gesetzt, um sie einer Überprüfung zu unterziehen, wie das auch im Safety Management System von Austro Control verpflichtend vorgesehen ist. Nach Abschluss dieser Überprüfung ist vorgesehen, diese Verfahren unmittelbar wieder in Kraft zu setzen.

In Pilotenkreisen bleibt man skeptisch: "Diese Erklärung klingt für mich seltsam. Es ist aus meiner Sicht äußerst unüblich ein gesamtes Verfahren außer Kraft zu setzen, nur weil einmal ein Pilot einen Fehler gemacht hat. Wir werden sehen, ob das Verfahren tatsächlich wieder in Kraft gesetzt wird."

(red)