Die AK beanstandete 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair-Tochter Laudamotion und bekam nun großteils recht: Die Gerichte beurteilten 32 als unzulässig, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen.
Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr – sie darf nicht verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird.
(red)