Österreich

Juristische "Watschen" ohne Ende für Ryanair-Tochter LaudaMotion

Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Ryanair beziehungsweise ihre Österreich-Tochter LaudaMotion sind nach Ansicht mancher Beobachter schon "Stammgast" bei Gericht. Jetzt kassierte der OGH 32 Klauseln als rechtswidrig. So können sich Passagiere etwa die bisher eingehobene Check-In-Gebühr zurück holen.

Die AK beanstandete 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Ryanair-Tochter Laudamotion und bekam nun großteils recht: Die Gerichte beurteilten 32 als unzulässig, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen.

Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr – sie darf nicht verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird.

(red)