Österreich

Unzulässige AUA-Klauseln: VSV und Fairplane bieten betroffenen Passagieren Hilfe an

Symbolbild AUA - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Im Sommer 2020 mussten viele Fluglinien - so auch die AUA - wegen der Covid-19 Pandemie Flüge absagen, die von den Passagieren bereits längst bezahlt waren. Die AUA hat - mit viel Verspätung - Passagieren, die bei Ihr gebucht hatten, den Flugpreis erstattet. Wurde über eine Buchungsplattform gebucht, dann hat die AUA den Flugpreis an diese Plattformen überwiesen und die Passagiere müssen zum Teil heute noch auf Rückzahlungen warten - wir berichteten.

Inzwischen wurde jedoch durch die Rechtsprechung geklärt, dass die Airlines auch bei Buchungen über Plattformen die Rückerstattung der Flugpreise direkt an die Passagiere vornehmen müssen.

"Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet in Kooperation mit Fairplane Unterstützung bei Rückforderungen an," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Fairplane verfolgt die Ansprüche außergerichtlich bzw gerichtlich professionell ohne Risiko für den Passagier und bekommt nur im Erfolgsfall eine Provision von 14 bzw 28 Prozent."

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/flug/

(red / VSV)