Inzwischen wurde jedoch durch die Rechtsprechung geklärt, dass die Airlines auch bei Buchungen über Plattformen die Rückerstattung der Flugpreise direkt an die Passagiere vornehmen müssen.
"Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet in Kooperation mit Fairplane Unterstützung bei Rückforderungen an," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Fairplane verfolgt die Ansprüche außergerichtlich bzw gerichtlich professionell ohne Risiko für den Passagier und bekommt nur im Erfolgsfall eine Provision von 14 bzw 28 Prozent."
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/flug/
(red / VSV)