Mit dem Abschluss der Kapitalerhöhung hat die Deutsche Lufthansa AG den gezogenen Betrag der Stillen Einlage I des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) i.H.v. EUR 1,5 Mrd. vollständig abgelöst. Die Deutsche Lufthansa AG führt damit einen Großteil der aktuell gezogenen staatlichen Stabilisierungsmittel des WSF zurück. Die Rückzahlung erfolgte deutlich früher als ursprünglich geplant.
Der Bruttoerlös der Kapitalerhöhung betrug 2,162 Milliarden Euro. Ab sofort werden die neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Kapitalerhöhung ist damit abgeschlossen.
Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG sagt: "Wir sind sehr dankbar, dass die Deutsche Lufthansa AG in schwierigsten Zeiten mit Steuermitteln stabilisiert worden ist. Dadurch konnten mehr als 100.000 Arbeitsplätze erhalten und für die Zukunft gesichert werden. Früher als erwartet, zahlen wir heute einen Großteil der Stabilisierungsmittel zurück und halten damit unser Versprechen. Wir schauen zunehmend optimistisch in die Zukunft. Immer mehr Länder öffnen ihre Grenzen, die Nachfrage nach Flugreisen insbesondere durch Geschäftsreisende wächst täglich. Trotzdem bleibt das Umfeld für Airlines weiterhin herausfordernd, so, dass wir unsere Transformation konsequent fortsetzen. Unser Ziel bleibt dabei unverändert: Die Lufthansa Group verteidigt auch in Zukunft ihre Position unter den Top 5 Airline Gruppen der Welt.“
Der Konzern beabsichtigt, nach der heutigen Rückzahlung der Stillen Einlage I auch die Stille Einlage II in Höhe von 1 Milliarde Euro bis Ende 2021 vollständig zurückzuzahlen und den nicht in Anspruch genommenen Teil der Stillen Einlage I bis Ende 2021 zu kündigen. Ein KfW Kredit in Höhe von 1 Milliarde Euro war bereits im Februar 2021 vorzeitig getilgt worden. Der WSF, der nunmehr 14,09% des Grundkapitals hält, hat sich verpflichtet, in den sechs Monaten nach Abschluss der Kapitalerhöhung keine Anteile zu veräußern. Die Veräußerung der Beteiligung soll jedoch spätestens 24 Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung abgeschlossen werden, sofern das Unternehmen die Stille Einlage I und die Stille Einlage II wie beabsichtigt zurückgezahlt hat und die vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(red / LH)