Die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat nach dem Absturz des Bell 429, OE-XCE, der von Goldeck Flug betrieben und vom Unternehmer Hans Peter Hastelsteiner genutzt wurde, nun die Obduktion des bei dem Unglück verstorbenen 50-jährigen Piloten angeordnet. Haselsteiner war kurz vor dem Unglück bei einer Zwischenlandung ausgestiegen.
Wie von Austrian Wings bereits gestern berichtet, gibt es bis dato keinerlei Hinweise auf technisches Versagen, der Pilot stand bis kurz vor dem Absturz in Funkkontakt mit dem Flugplatz Wiener Neustadt. Zum Unglückszeitpunkt herrschten allerdings Dunkelheit und dichter Nebel über dem Flugplatz, die eine Landung nach Sichtflugregeln (VFR) eigentlich unmöglich machten.
So hatte beispielsweise die ebenfalls am Flugplatz Wiener Neustadt Ost ansässige ÖAMTC-Flugrettung den Betrieb wetterbedingt gegen 16 Uhr eingestellt, wie Mitarbeiter des Roten Kreuzes Wiener Neustadt bestätigten. Rund 45 Minuten später verunglückte der Bell 429 dann bei der Landung. Zu diesem Zeitpunkt herrschte Dunkelheit und die durch den Nebel zusätzlich eingeschränkte Bodensichtweite dürfte nur noch zwischen 150 und maximal 200 Meter betragen haben. Für Helikopterflüge nach Sichtflugbedingungen sind jedoch mindestens 800 Meter Bodensicht erforderlich.
Warten auf Bericht der Untersuchungskommission
Wann, beziehungsweise ob überhaupt, ein Abschlussbericht der Untersuchungskommission erscheint, steht indes in den Sternen. Zwar gibt die ICAO vor, dass nach einem Unfall binnen eines Jahres ein solcher Bericht erstellt werden soll, die österreichische Unfalluntersuchungsstelle hat jedoch jede Menge offene Unfälle aufzuarbeiten. Darüber hinaus benötigte sie in der Vergangenheit selbst bei vergleichsweise einfachen Untersuchungen teilweise mehr als zehn Jahre!!!, ehe ein Abschlussbericht fertiggestellt wurde. Zudem war auch die fachliche Komponente wiederholt in die Kritik geraten, etwa weil Unfallermittler beim Absturz eines Polizeihelikopters in den Achensee fachliche Defizite erkennen ließen.
(red)