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Flughafen Zürich meldet erneut Wachstum

Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Im November 2021 sind 1.117.070 Passagiere über den Flughafen Zürich geflogen. Verglichen mit dem gleichen Monat im Vorjahr ist das mehr als eine Vervierfachung, dazumal lagen die Passagierzahlen bei 245.187. Gegenüber November 2019 wiederum liegen die Passagierzahlen bei 50,1%.

Die Anzahl der Lokalpassagiere lag im November 2021 bei 821.885. Der Anteil der Umsteigepassagiere betrug 26,22%, was 291.244 Passagieren entspricht. Die Anzahl der Flugbewegungen stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 134,2% auf 13.253 Starts oder Landungen. Der Monatsvergleich zeigt, dass die Flugbewegungen 66,8% des Niveaus von 2019 betragen. Die durchschnittliche Zahl der Passagiere pro Flug lag mit 110,6 Fluggästen 55,5% über dem Vorjahreswert. Die Sitzplatzauslastung ist im Berichtsmonat um 25,3 Prozentpunkte auf 67,1% gestiegen.

Insgesamt wurden am Flughafen Zürich im November 38.542 Tonnen Fracht abgewickelt. Das entspricht einer Zunahme von 39,5% gegenüber dem Vorjahresmonat. Verglichen mit dem November 2019 wurde 1,6% weniger Fracht abgewickelt.

Ausblick Weihnachtsferien
Die Flughafen Zürich AG erwartet für das Jahr 2021 weiterhin rund 10 Millionen Passagiere. Das entspricht rund einem Drittel des Volumens von 2019. Eine detaillierte Verkehrs-Prognose für die bevorstehenden Weihnachtsferien ist aufgrund der Pandemielage sowie kurzfristigem Buchungsverhalten der Passagiere nicht möglich.

Für die Rückreise in die Schweiz brauchen alle Reisenden momentan einen negativen PCR-Test, 4 bis 7 Tage nach Rückkehr muss erneut getestet werden (PCR- oder Antigen-Schnelltest). Damit gilt in der Schweiz zurzeit eines der strengsten Testregimes in Europa. Die Flughafenbetreiberin begrüßt deshalb die durch den Bundesrat zur Diskussion gestellten Anpassungen, dass geimpfte und genesene Personen für die Einreise nur noch einen Test vorweisen müssen. Sie setzt sich zudem dafür ein, dass Geimpfte und Genesene aus europäischen Destinationen möglichst bald wieder ohne Testpflicht einreisen können.

(red / ZRH)