PCR-Test oder Antigentest, Quarantäneregeln oder Impfnachweis – seit Beginn der Pandemie hat sich das Reisen verändert und die Vorgaben für Einreise und Aufenthalt ändern sich laufend. Entsprechend gut müssen sich Fluggäste vorbereiten und informieren.
Einreisebestimmungen
Auf der Austrian Airlines Website finden Passagiere Informationen zu den Themen Reisen in Zeiten von Corona und länderspezifische Reisebestimmungen. Die Angaben werden laufend ergänzt. Zusätzliche Informationen, im Speziellen auch zur Einreise nach Österreich, findet man auf der Seite des österreichischen Sozialministeriums sowie auf den Seiten der Behörden des jeweiligen Ziellandes. Fluggästen wird geraten, sich nicht nur zum Zeitpunkt der Buchung, sondern zusätzlich auch zeitnah vor Abflug über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Zielortes zu informieren.
Versicherung
Um für den Krankheitsfall ausreichend versorgt zu sein, sollte man vor Reiseantritt eine Corona-abdeckende Zusatzversicherung mit ausreichender Gültigkeitsdauer und entsprechendem Leistungsumfang abschließen. Austrian Airlines bietet mit dem "Travel Care"-Versicherungspaket ein umfassendes Service, das eine Ausgleichszahlung beinhaltet, sollte man sich wegen einer Corona-Infektion am Zielort in Quarantäne begeben müssen. Gleichzeitig beinhaltet die Option eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Das Versicherungspaket kann bereits während der Flugbuchung hinzugefügt werden. Das ist zwar ein Marketing-Instrument, verhindert aber nicht eine kritische Belastung beziehungsweise Überlastung des Gesundheitssystems.
Digitale Dokumentenprüfung
Viele Länder verlangen aktuell zur Einreise einen gültigen negativen Corona-Test, eine digitale Einreiseanmeldung oder eine entsprechende Vorab-Registrierung (Passenger Locator Form). Um wertvolle Zeit am Flughafen zu sparen haben Passagiere auf einer Vielzahl von Austrian Airlines Flügen die Möglichkeit Corona-bezogene Reisedokumente vorab online hochzuladen und prüfen zu lassen. Der Upload ist freiwillig und bis zu 12 Stunden vor Abflug möglich. Das Ergebnis der Überprüfung wird bis spätestens vier Stunden vor Abflug per E-Mail übermittelt. Unabhängig von der Überprüfung müssen Passagiere alle Dokumente auf der Reise im Original bei sich haben.
FFP2-Maskentragepflicht - in der Theorie
Auf allen Flügen mit Austrian Airlines von und nach Österreich gilt aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung der österreichischen Bundesregierung bis auf weiteres eine FFP2-Maskenpflicht. Höher klassifizierte Masken können getragen werden, solange diese über kein Ventil verfügen. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren und Fluggäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. In diesem Fall ist die Vorlage eines aktuellen medizinischen Attests sowie eines gültigen negativen PCR-Tests erforderlich und auf unserer Website hochzuladen. Während der Konsumation von Speisen und Getränken kann die Maske kurzzeitig abgenommen werden. In der Realität verstoßen - wie zahlreiche Berichte gegenüber unserer Redaktion zeigen - jedoch viele Passagiere gegen diese Tragepflicht, sodass Crews oft resignieren. "Die Leute essen über eine Stunde lang an einem Weckerl, nur damit sie die Maske abnehmen können", schildert etwa eine Flugbegleiterin. Andere Reisende würden die Maske nur über den Mund oder gar am Kinn tragen. Konsequenzen gebe es häufig keine.
Reiseregistrierung
Um in einer Krisensituation am Zielort rasch per E-Mail oder Telefon erreichbar zu sein, empfiehlt Austrian Airlines österreichischen Reisenden die kostenlose Reiseregistrierung des Außenministeriums unter https://www.bmeia.gv.at/reise-services/auslandsservice/.
(red / OS)