Austrian Wings Leser kennen die Vorgeschichte: Mehrere tausend Corona-Leugner und Gegner sinnvoller medizinischer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (der Großteil hatte wohl keinerlei medizinische Qualifikation) marschierten am 20. November durch Wien, darunter unter anderem auch amtsbekannte kriminelle Neonazis, gewaltbereite Hooligans, Rechtsradikale, Verschwörungsschwurbler und sonstige psychisch auffällige Personen, die beispielsweise Angst vor einem "Pfizer-Sprühnebel" aus Polizeihubschraubern hatten. Medienvertreter und Polizisten wurden teils brutal attackiert, in mindestens einem Fall versuchten Demonstrationsteilnehmer sogar einem Polizisten seine Dienstwaffe zu entreißen. Rund 400 Personen wurden wegen gesetzwidriger Handlungen angezeigt. Dazu kommt die Gefahr, dass die gestrige Demonstration ein Corona-Superspreaderevent gewesen sein könnte, weil es zu vielen Verstößen gegen die Maskenpflicht auf engstem Raum kam.
Aus der Menge heraus attackierte ein Mann einen Helikopter der Flugpolizei mit einem starken Laser. Nur kurz darauf konnte der mutmaßliche Kriminelle ausgeforscht werden - Austrian Wings berichtete.
Prozess in Wien
Jetzt musste sich der 33-Jährige in Wien vor dem Landesgericht für Strafsachen verantworten. Er behauptete dabei, kein Maßnahmengegner zu sein, er sei sogar geimpft. Er sei in der Innenstadt lediglich "spazieren" gegangen, was der Vorsitzende des Schöffengerichts, Georg Olschak, nicht so recht glauben mochte. Den Laserpointer brauche er als Kranfahrer beruflich, räumte aber ein, dass er ihn "nicht hätte mitnehmen" sollen an diesem Abend. Auch will der Mann nicht gewusst haben, dass bei der Blendung anderer Menschen mit einem so starken Laser Augenschäden wahrscheinlich sind: "Ich habe ihn auf dem Flohmarkt gekauft."
Zwei Attacken - Helikopter fast abgestürzt
Der Mann habe insgesamt zweimal mit dem Laser auf den Polizeihelikopter gezielt und dabei den Flight Operator schwer geblendet. "Diese Blendung war bewusst und gezielt", sagte der Pilot nun vor Gericht aus. Auf die Frage des Richters, was gewesen wäre, wenn nicht der Flight Operator, sondern der Pilot die volle Blendung abgekriegt hätte, antwortete der Luftfahrzeugführer wörtlich:
"Ja, dann hätt’ ich uns gratuliert. Dann wäre es zum Absturz gekommen. Der Kollege von hinten hätte dann nicht mehr helfen können."
Pilot der Flugpolizei als Zeuge
Der Angeklagte meinte vor Gericht kleinlaut, dass er "nicht gewusst" habe, dass er durch sein kriminelles Handeln Leben in Gefahr gebracht habe und entschuldigte sich.
Unbedingte Haftstrafe
Der Schöffensenat verurteilte den 33-jährigen Rumänen wegen vorsätzlicher Gefährdung der Luftfahrt zu zwei Jahren, davon acht Monate unbedingter Haft. Die maximal mögliche Strafe wären zehn Jahre Haft gewesen. Das Gericht erklärte, dass aus generalpräventiven Gründen hier keine bedingte Strafe möglich sei. Da der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit erbat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
(red HP)