Voraussetzung dafür soll sein, dass in dem jeweiligen Land auch keine Verpflichtung zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Der Airline-Verband Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), dem mehr als 100 deutsche und internationale Fluggesellschaften angehören, unterstützt die Initiative der beiden europäischen Behörden und befürwortet – wie auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing und andere Branchenverbände wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) – die Umsetzung auch in Deutschland. Laut dem aktuellen Infektionsschutzgesetz in Deutschland würde die Maskenpflicht derzeit noch bis zum Auslaufen des Gesetzes am 23. September 2022 fortbestehen.
Dazu sagte Michael Hoppe, Generalsekretär des BARIG: „Insbesondere während der Pandemie hat sich immer wieder gezeigt, wie wichtig und sinnvoll ein europaweit einheitliches Vorgehen ist. Das gilt auch jetzt in der aktuellen Diskussion um das Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugzeugen. Es gibt eine klare EU-behördliche Empfehlung auf Basis wissenschaftlicher und pandemischer Erkenntnisse, wonach eine Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken nicht mehr notwendig ist. Wir fordern daher die bundesdeutsche Politik zum Handeln auf, um schnellstmöglich die europäischen Empfehlungen umzusetzen und damit auch dem Beispiel anderer EU-Staaten zu folgen. Ein nationaler Alleingang ist angesichts der aktuellen Situation nicht nachvollziehbar und auch den Konsumenten gegenüber nicht zu vermitteln.“
In diesem Zusammenhang weist BARIG auf die umfassenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Fluggesellschaften hin. Dazu gehören auch die Belüftungs- und Klimaanlagen in den Flugzeugen mit leistungsstarken Hepa-Filtern, wodurch die Luft in Flugzeugen erwiesenermaßen deutlich sauberer als in den meisten Lebensbereichen ist.
Was die BARIG jedoch außer acht lässt, ist der Umstand, dass Masken von medizinischen Experten weiterhin als effiziente Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie gesehen werden, und dass sich die Leute auch außerhalb des Flugzeuges - etwa am Gate, in den Bussen oder Terminals - während der Reise anstecken können, sollte die Maskenpflicht fallen.
(red / BARIG)