Österreich

Flugrettung im Burgenland wird neu ausgeschrieben

Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Nachdem das Landesverwaltungsgericht die fragwürdige Vergabe des Flugrettungsvertrages für das Burgenland an die Martin Flugrettung aufgehoben hat, kündigte das Burgenland nun eine zweite Ausschreibung an. Diese Entscheidung ist umstritten, denn sie könnte zu einer Verzögerung führen - zudem hatten Juristen im Vorfeld erklärt, dass eine Neuausschreibung gar nicht zulässig sei, sondern der nächstbeste Bieter automatisch den Zuschlag erhalten hätte müssen. Das wäre der österreichische Flugrettungspionier ÖAMTC gewesen, der seit 1983 mehr als 20.000 Notfallrettungseinsätze im Burgenland absolviert hat - unfallfrei.

Austrian Wings Leser kennen die Vorgeschichte: Das Land Burgenland hatte die Flugrettung heuer neu ausgeschrieben. Es ging einerseits um die Errichtung eines zusätzlichen Notarzthubschrauberstützpunktes im Nordburgenland als auch um den künftigen Betrieb eines bestehenden Standortes in Oberwart. Beworben hatten sich der ÖAMTC sowie die Martin Flugrettung GmbH des Salzburger Flugunternehmers Roy Knaus (Heli Austria). Obwohl der ÖAMTC in allen Ausschreibungspunkten, die die Qualität betrafen (3 von 5) Erstgereihter war, ging der Zuschlag zum Erstaunen mancher Beobachter an die Martin Flugrettung. Möglich dürfte dies wohl deshalb gewesen sein, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war. Üblich sind - verglichen mit ähnlichen Ausschreibungen im Flugrettungswesen - nämlich lediglich 30 bis 40 Prozent Preisgewichtung. Der ÖAMTC bestätigte diesen Wert auf Anfrage nicht, sprach jedoch davon, dass "deutlich unter 50 Prozent" Preisgewichtung Standard seien. Als unterlegener Anbieter legte der ÖAMTC Einspruch ein und das Landesverwaltungsgericht Burgenland hob die Vergabe an die Martin Flugrettung wegen eines schweren Formalfehlers auf. Offen ist auch die Frage, warum weder der mit der Ausschreibung beauftragte Jurist Claus Casati noch die Juristen des Landes Burgenland den schweren Fehler im Vorfeld bemerkt hatten.

"Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen, nehmen sie aber vorläufig zur Kenntnis. Unter diesen Voraussetzungen müssen wir aber die Gesamtsituation evaluieren und für uns neu bewerten."
ÖAMTC-Sprecher Ralph Schüller gegenüber Austrian Wings

Nach Prüfung des Spruchs des Landesverwaltungsgerichtes entschied das Land nun, die Vergabe der Flugrettung für das Burgenland neu auszuschreiben. Das sorgt bei nicht wenigen Menschen einmal mehr für Verwunderung, denn dadurch besteht die potentielle Gefahr einer Verzögerung der Betriebsaufnahme. Außerdem hatten Juristen bereits erklärt, dass eine Neuausschreibung gar nicht zulässig sei.

Der vom Land mit der Ausschreibung beauftrage Rechtsanwalt Claus Casati - er hatte in einem Interview mit dem ORF Burgenland behauptet, dass der Preis üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet sei, was nachweislich nicht den Tatsachen entspricht - erklärte allerdings, dass bei der neuen Ausschreibung die Qualität höher als beim ersten Mal gewichtet werden solle.

(red)