"Für uns ist die Entscheidung des Landes zur Neuausschreibung unerwartet, nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich", stellt Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, klar. "Das ist in etwa so, als würde man in Kitzbühel den vermeintlichen Sieger am Ganslernhang nach einem Torfehler disqualifizieren – und dann nicht dem Zweitplatzierten, der alles richtig gemacht hat, den Sieg zusprechen, sondern das gesamte Rennen wiederholen." Kraxner ist nicht nur Geschäftsführer, sondern auch selbst erfahrener Einsatzpilot der Christophorus Flugrettung
"Das Landesverwaltungsgericht spricht von einem schwerwiegenden Fehler, nicht von einem simplen Formfehler, des zweiten Bieters. Allein diese Tatsache hätte zum vorzeitigen Ausscheiden des Bieters führen müssen."
Der Anwalt der ÖAMTC-Flugrettung
Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Angebot der ÖAMTC-Flugrettung sämtliche Anforderungen hinsichtlich Qualität und Preis mehr als erfüllt hat, wirft diese Entscheidung Fragen auf. "Das Land spricht in seiner Begründung von einem inhaltlich nicht optimalen Angebot des verbleibenden Bieters", so Kraxner.
"Was bei der höchsten Punktezahl in allen Qualitätskategorien und einem Angebot unter dem Maximalbetrag nicht optimal sein soll, kann nur das Land erklären."
ÖAMTC-Geschäftsführer und Flugrettungseinsatzpilot Reinhard Kraxner
Zudem spricht das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts von "einem schwerwiegenden Fehler" und nicht von einem "simplen Formalfehler" des zweiten Bieters. In allen Phasen der Ausschreibung wurde von diesem verabsäumt, wesentliche Unterlagen vorzulegen. "Alleine diese Tatsache hätte zu einem vorzeitigen Ausscheiden führen müssen", ergänzt der Anwalt der ÖAMTC-Flugrettung abschließend.
Das Land Burgenland hüllt sich bisher in beredtes Schweigen - viele Fragen haben Landeshauptmann Doskozil und der von ihm in der Causa oftmals "vorgeschickte" rote Klubobmann Hergvich nämlich unbeantwortet gelassen, siehe auch die aktuelle Punktlandung von Josef Dykal zu diesem Thema.
(red / ÖAMTC)