Mehr als fragwürdig erscheinen nicht wenigen Menschen die Vorgänge rund um die Neuvergabe der Flugrettung im Burgenland - Austrian Wings berichtete ausführlich. Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe an die Martin Flugrettung wegen eines schwerwiegenden Fehlers, der bereits im Vorfeld dem Land bzw. dem von ihm beauftragten Juristen auffallen hätte müssen, aufgehoben hat, hätte der Auftrag laut Juristen automatisch an den nächsten Bieter, den ÖAMTC gehen müssen. Eine Neuausschreibung sei "gar nicht zulässig" und würde zu einer Verzögerung führen.
Diese klare Juristenmeinung ignorierten das Land und der von ihm beauftragte Jurist Claus Casati allerdings und schrieben die Vergabe der Flugrettung einfach erneut aus.
Austrian Wings bat Claus Casati gemäß dem journalistischen Grundsatz "Audiatur et altera pars" um ein Statement und übermittelt ihm folgende Fragen:
- Das Landesverwaltungsgericht spricht bei der Aufhebung der Vergabe von einem schwerwiegenden Fehler und nicht von einem simplen Formfehler, den die Martin Flugrettung als Bieter durch das ganze Verfahren hindurch begangen habe. Deshalb hätte die Martin Flugrettung laut Juristen bereits frühzeitig ausscheiden müssen. Weshalb ist das nicht geschehen?
- Weshalb war der Preis bei der ersten Ausschreibung mit 55 Prozent so unüblich hoch gewichtet?
- Wie kann es sein, dass ein Anbieter, der nur bei 2 von 5 Kriterien Erstgereihter ist, den Zuschlag trotzdem erhält?
- Weshalb haben Sie als der vom Land mit der Ausschreibung betrauter Jurist in Zusammenhang mit der Flugrettungsvergabe öffentlich vor ORF Kameras erklärt, dass der Preis normalerweise mit rund 80 Prozent gewichtet wird, obwohl dies für vergleichbare Ausschreibungen im Flugrettungsbereich nicht den Tatsachen entspricht? Tatsächlich liegt die Preisgewichtung bei vergleichbaren Ausschreibungen laut ÖAMTC bei "deutlich unter 50 Prozent", laut Austrian Wings Recherchen bei "30 bis 40 Prozent".
- Weshalb haben Sie den schweren Fehler, der das Landesverwaltungsgericht zur Aufhebung der Vergabe des Vertrages an die Martin Flugrettung veranlasste, nicht selbst vorher bemerkt?
- Weshalb wird die Flugrettung nun neu ausgeschrieben, obwohl andere Juristen meinen, dass eine Neuausschreibung gar nicht zulässig sei?
- Weshalb nimmt das Land, respektive Sie, mit der Neuausschreibung eine mögliche zeitliche Verzögerung beim Start des neuen Flugrettungsstützpunktes im Nordburgenland in Kauf?
Als "Antwort" übermittelte Casati, übrigens erst deutlich nach Ablauf der "Deadline", lediglich eine Presseaussendung, durch die keine einzige der gestellten Fragen beantwortet wurde und verwies ansonsten sinngemäß auf seine "Schweigepflicht", weshalb er auf einzelne Fragen "nicht im Detail" eingehen könne. Fakt ist jedoch, dass Casati überhaupt nicht auf die gestellten Fragen einging.
(red)