Österreich

Nach juristischer Watschen für Doskozil: Vergabegespräche mit ÖAMTC im Burgenland

Nachdem die Martin Flugrettung ausgeschieden ist und der Landesverwaltungsgerichtshof die vom Land geplante Zurückziehung der Ausschreibung als rechtswidrig erkannt hat, bleibt als einziger Anbieter der ÖAMTC: Laut einhelliger Juristenmeinung muss das Land den Auftrag jetzt an den Flugrettungspionier vergeben, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Nach den für manche Menschen dubios und mehr als aufklärungsbedürftig anmutenden von der SPÖ zu verantwortenden Vorgängen rund um die Flugrettung im Burgenland (Austrian Wings berichtete ausführlich) wird das Land nun in Gespräche mit dem de facto einzig übrig gebliebenen Bieter ÖAMTC eintreten. Ungeklärt bleibt weiterhin, ob der landeseigene Energieversorger Burgenland Energie/Energie Burgenland ohne Ausschreibung Arbeitsflüge an die Muttergesellschaft der Martin Flugrettung, Heli Austria, vergeben hat.

Nachdem die SPÖ-Regierung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil den neuen Flugrettungsstützpunkt im Nordburgenland durch eine nach Ansicht mancher Beobachter mehr als fragwürdige Vorgehensweise vermutlich um mehrere Monate verzögert hat, will man nun doch mit dem de facto einzig übrig gebliebenen Bieter, der ÖAMTC-Flugrettung, sprechen. Dafür waren erst mehrere Urteile des Landesverwaltungsgerichtshofes notwendig, der die SPÖ-Alleinregierung des burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil in ihre Schranken verwiesen hat.

Wie das Land mitteilte, werde man die Vergabegespräche mit dem ÖAMTC fortführen. Das habe der mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casati, der bereits mehrere hinterfragenswerte Äußerungen in der Causa getätigt hat, dem Land offenbar geraten. Das Land will jetzt die Inbetriebnahme des neuen Notarzthubschrauberstützpunktes im Nordburgenland "ohne unnötigen Zeitverlust" umsetzen, heißt es. Das erscheint manchem Beobachter insofern bemerkenswert, weil es letzten Endes die SPÖ-Alleinregierung selbst war, die mit seiner fragwürdigen Vorgehensweise in der Causa Flugrettung, die ganze Angelegenheit wohl um einige Monate verzögert haben dürfte.

Die ÖVP forderte in einer Aussendung, dass Landeshauptmann Hans Peter Doskozil nun rasch den Zuschlag an den ÖAMTC erteilen müsse, nachdem das Land "wertvolle Zeit und Steuergeld vergeudet" habe.

Hintergrund
Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.

Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das gegen anders und sehen einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.

(red)