Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.
Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das gegen anders und sehen einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.
Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie gestern in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.
Im Burgenland gibt es von ÖVP und FPÖ nun einmal mehr scharfe Kritik an SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
ÖVP-Klubobmann Martin Ulraum: "Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes zeigt erneut, dass die SPÖ-Alleinregierung rechtswidrig gehandelt hat."
"Landeshauptmann Doskozil ist nun mit seiner Brechstangen-Politik ein weiteres Mal vor Gericht gescheitert. Das rechtswidrige Handeln muss ein Ende haben. Die Flugrettung ist eine lebensrettende Aufgabe."
Die ÖVP Burgenland
FPÖ-Chef Alexander Petschnig: "Anstatt Lösungen für die Sicherheit für die Bevölkerung zu erarbeiten, wurde wieder einmal auf Kosten der Steuerzahler der Streitweg beschritten, obwohl der Ausgang vorhersehbar war. Das wurde entsprechend in der letzten Landtagsitzung debattiert."
Auch gegenüber "Austrian Wings" mehren sich die Stimmen aus der Bevölkerung, die Doskozil teilweise wörtlich vorwerfen, "in Orban-Manier auf Biegen und Brechen seinen Wunschkandidaten installieren zu wollen". Der rote Landeshauptmann, der als machtbewusst gilt und von einigen durchaus als autoritär beschrieben wird, hatte derartige Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurück gewiesen.
Aber auch in sozialen Medien (etwa auf der Facebook-Seite der BVZ) regt sich Widerstand und zeigt sich die Fassungslosigkeit von Bürgern über das fragwürdige Vorgehen von Doskozil uns einer roten Alleinregierung in dieser Causa.
(red)