Österreich

Flugrettung Burgenland: Seit fast einem Jahr keine Entscheidung

Laut etlicher Juristen hätte das Land den Auftrag längst an den ÖAMTC vergeben müssen - doch seit fast einem Jahr gibt es keine Entscheidung, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Scharfe Kritik an der von der SPÖ-Alleinregierung im Burgenland zu verantwortenden Flugrettungsposse übt einmal mehr die ÖVP.

Eine weitere Woche startet ohne Zuschlag an die Christophorus-Flugrettung. „Die Ausschreibung ist vor mittlerweile 348 Tagen erfolgt und noch immer gibt es keine Entscheidung“, erklärt der burgenländische ÖVP-Klubobmann Markus Ulram in einer Aussendung. „Die politische Verantwortung für dieses Chaos trägt SPÖ-Landeshauptmann Doskozil. Er hat auf den roten Hubschrauber gesetzt und damit eine Bruchlandung hingelegt. Dadurch wurde unnötig Steuergeld verschwendet und die Bevölkerung massiv verunsichert“, kritisiert Ulram und betont: „Die Volkspartei hat sich von Anfang an für die Christophorus-Flugrettung ausgesprochen. Denn die gelben Engel sind ein zuverlässiger und kompetenter Partner für die Bevölkerung und damit die beste Wahl fürs Burgenland.“

Hintergrund der burgenländischen "Flugrettungsposse"
Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.

Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das dagegen anders und orteten einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.

(red JD, GT)