„Wie zum Beispiel auch im Straßenbau üblich, muss bei unseren Start- und Landebahnen in bestimmten Zeitabständen die oberste Deckschicht erneuert werden. Diese Arbeiten können nicht bei laufendem Betrieb der Piste vorgenommen werden. Deshalb sind dieses Jahr Sperrzeiten von jeweils 28 Tagen pro Bahn erforderlich“, erklärt Martin Borstelmann, Projektleiter Tiefbau am Hamburg Airport. „Da wir auch am Pistenkreuz, also der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, arbeiten müssen, sind ausnahmsweise auch Nachtarbeiten notwendig. Das Pistenkreuz können wir tagsüber nicht sperren, da dann immer eine Bahn für den Flugbetrieb zur Verfügung stehen muss.“
„Während der Sperrzeit starten und landen alle Flüge über die jeweils andere Bahn – wie aktuell im Juni über Norderstedt und Alsterdorf. Dabei ist uns besonders wichtig, dass wir die Anwohnerinnen und Anwohner gut informieren“, sagt Gunnar Sadewater, Leiter Veranstaltungen, Besucher und Nachbarschaft am Hamburg Airport. „Die Termine der Pistensperrungen geben wir daher frühzeitig bekannt, zum Beispiel auf der Flughafen-Website und in unserem Nachbarschafts-Newsletter. Außerdem sind wir mit unserem Nachbarschaftsteam auf über 50 Veranstaltungen in der Metropolregion unterwegs und informieren hier zusätzlich über die jährlichen Bauarbeiten. Zudem ist uns bei der Terminplanung wichtig, dass die Sperrzeiten der Start- und Landebahnen außerhalb der Ferienzeiten liegen. Schließlich verbringen gerade in den Sommerferien viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Zeit gern draußen.“
Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten erteilt
Bei der Erneuerung der oberen Deckschicht sind auch Arbeiten am Pistenkreuz, der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, notwendig. Diese müssen nachts stattfinden, damit während der regulären Betriebszeiten (6 bis 23 Uhr) stets eine Piste für den Flugbetrieb zur Verfügung steht. Dabei kann es zeitweise zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung von Asphaltbelägen. Für die Nachtarbeiten liegt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vor, die unter anderem klare Vorgaben zu den erlaubten Arbeiten und zum Lärmschutz beinhaltet. Insgesamt umfasst die erteilte Ausnahmegenehmigung Nachtarbeiten in folgenden Zeiträumen im Juni:
- 04. Juni 2023, 21:00 Uhr bis 12. Juni 2023, 06:00 Uhr
- 17. Juni 2023, 21:00 Uhr bis 19. Juni 2023, 06:00 Uhr
- 26. Juni 2023, 21:00 Uhr bis 28. Juni 2023, 06:00 Uhr
Ausblick: Die zweite 28-tägige Sperrung folgt im September
Die Erneuerung der obersten Deckschicht der Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) wird voraussichtlich vom 30. August bis 27. September 2023 erfolgen. In diesem Zeitraum starten und landen dann alle Flüge über Niendorf und Langenhorn. Wenn die oberste Deckschicht fertig erneuert ist, werden in den Folgejahren voraussichtlich weniger kurzfristige Erhaltungsmaßnahmen an den Start- und Landebahnen erforderlich sein.
Weitere Sperrzeit für notwendige Erhaltungsmaßnahmen
Zusätzlich zur großflächigen Erneuerung der obersten Deckschicht sind in diesem Jahr weitere Erhaltungsmaßnahmen an den Start- und Landebahnen notwendig. Dafür wird dreimal jeweils eine Piste für fünf Tage gesperrt. Zwei dieser Sperrblöcke konnten in diesem Jahr bereits planmäßig abgeschlossen werden. Der dritte folgt direkt auf die vierwöchige Pistensperrung: Voraussichtlich vom 3. bis 7. Juli 2023 wird die Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) gesperrt. Alle Flüge starten und landen dann über Niendorf und Langenhorn. Auch in dieser 5-Tage-Sperrung werden Nachtarbeiten notwendig sein, die ebenfalls von der vorliegenden Ausnahmegenehmigung der Behörde abgedeckt sind.
EASA-Vorgaben erfordern regelmäßiges Monitoring
Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) hat vor einiger Zeit ihre Sicherheitsanforderungen an die Start- und Landebahnen von Flughäfen konkretisiert und erhöht. Erforderlich sind die engmaschigere Beobachtung und eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit bei festgestellten Mängeln. Wie im vergangenen Jahr sind aus diesem Grund weitere Tagessperrungen notwendig, die unter anderem für wichtige Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur (z.B. an der Beleuchtung des Start- und Landebahnsystems) genutzt werden. Die Arbeiten werden jeweils kurzfristig terminiert – je nach Witterung und Notwendigkeit – und auf der Internetseite von Hamburg Airport bekanntgegeben.
Alle Infos auf www.hamburg-airport.de und im Newsletter
Hamburg Airport veröffentlicht alle Termine und aktuellen Informationen rund um die Bahnsperrungen auf der Flughafen-Website unter https://www.hamburg-airport.de/de/unternehmen/instandhaltung-pisten-1166 – darunter auch Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die aktuelle Pistensperrung. Auf dieser Seite können sich Interessierte auch für den Nachbarschafts-Newsletter anmelden, mit dem der Hamburger Flughafen regelmäßig über die Baumaßnahmen an den Start- und Landebahnen auf dem Laufenden hält. Zudem ist das Nachbarschaftsteam von Hamburg Airport ganzjährig auf zahlreichen Veranstaltungen vor Ort und hat ein offenes Ohr für die Fragen und Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner.
(red / HAM)