Am 24. März 2015 steuerte der zuvor wegen psychischer Störungen mit Selbstmordtendenzen in Behandlung gewesene Lufthansa-Konzernpilot Andreas Lubitz einen A320 der Lufthansa-Billigflugtochter Germanwings in den französischen Alpen gegen einen Berg, nachdem er zuvor den Kapitän Patrick Sondenheimer aus dem Cockpit gesperrt hatte. Beim Aufprall starben 149 unschuldige Insassen des Jets sowie der Massenmörder Andreas Lubitz selbst.
Jetzt - 8 Jahre später - haben Hinterbliebene von Opfern des Absturzes beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Es geht um eine Amtshaftung. Die Ansprüche richten sich konkret gegen das deutsche Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.
Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter und Kollegen fordern insgesamt 32 Angehörige rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. Bisherige Klagen, die sich gegen den Lufthansa-Konzern als Arbeitgeber von Lubitz gerichtet hatten, waren erfolglos geblieben.
Die neue Argumentation der Anwälte: Nicht die Germanwings-Mutter Lufthansa sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch offensichtlich schwer gestörten Co-Piloten verantwortlich gewesen, sondern das Luftfahrt-Bundesamt. "Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates", hatten die Gerichte seinerzeit entschieden.
Lufthansa hatte die Hinterbliebenen mit dem Vernehmen nach mit rund 35.000 Euro pro Todesopfer abgespeist.
Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
(red)