„Wie zum Beispiel auch im Straßenbau üblich, muss bei unseren Start- und Landebahnen in bestimmten Zeitabständen die oberste Deckschicht erneuert werden. Diese Arbeiten können nicht bei laufendem Betrieb der Piste vorgenommen werden. Deshalb sind dieses Jahr Sperrzeiten von jeweils 28 Tagen pro Bahn erforderlich“, erklärt Martin Borstelmann, Projektleiter Tiefbau am Hamburg Airport. „Da wir auch am Pistenkreuz, also der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, arbeiten müssen, sind ausnahmsweise auch Nachtarbeiten notwendig. Das Pistenkreuz können wir tagsüber nicht sperren, da dann immer eine Bahn für den Flugbetrieb zur Verfügung stehen muss.“
„Bei den Pistensperrungen ist es uns besonders wichtig, dass wir die Anwohnerinnen und Anwohner gut informieren. Denn während der Sperrzeit steht nur eine Start- und Landebahn für den Flugbetrieb zur Verfügung. So starten und landen zurzeit alle Flüge über Niendorf und Langenhorn“, sagt Johannes Scharnberg, Leiter Kommunikation, Politik und Umwelt am Hamburg Airport. „Die Termine der Pistensperrungen geben wir daher frühzeitig bekannt, zum Beispiel auf der Flughafen-Website und im Nachbarschafts-Newsletter. Außerdem ist unser Nachbarschaftsteam auf über 50 Veranstaltungen in der Metropolregion unterwegs, um hier zusätzlich über die jährlichen Bauarbeiten zu informieren. Bei der Terminplanung ist uns wichtig, dass die Sperrzeiten der Start- und Landebahnen außerhalb der Ferienzeiten liegen. Schließlich verbringen gerade in den Ferien viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Zeit gern draußen.“
Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten erteilt
Bei der Erneuerung der oberen Deckschicht sind auch Arbeiten am Pistenkreuz, der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, notwendig. Diese müssen nachts stattfinden, damit während der regulären Betriebszeiten (6 bis 23 Uhr) stets eine Piste für den Flugbetrieb zur Verfügung steht. Dabei kann es zeitweise zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung von Asphaltbelägen. Für die Nachtarbeiten liegt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vor, die unter anderem klare Vorgaben zu den erlaubten Arbeiten und zum Lärmschutz beinhaltet. Insgesamt umfasst die erteilte Ausnahmegenehmigung Nachtarbeiten in folgenden Zeiträumen im September, jeweils von 20 bis 6 Uhr:
- 4. bis 9. September 2023 (bereits abgeschlossen)
- 11. bis 16. September 2023
- 18. bis 23. September 2023
Die oberste Deckschicht der Start- und Landebahn 05/23 (Niendorf/Langenhorn) wurde bereits im Juni 2023 erneuert. Nach erfolgreichem Abschluss der großflächigen Erneuerung der obersten Deckschicht im September werden zunächst wieder weniger Sperrtage pro Jahr für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sein.
Pistensperrungen für Wartung- und Instandhaltung werden jedoch weiterhin jährlich notwendig sein – wie es in den Vorjahren üblich war. Zu diesen Arbeiten gehören unter anderem die Beseitigung von Gummiabrieb an den Aufsetzpunkten, das Spülen der Siel-Leitungen, die Erneuerung der Markierungen sowie der Austausch und die Instandhaltung der sogenannten Startbahnbefeuerung (Elektrik). Sobald die Termine für das Jahr 2024 feststehen, wird der Hamburger Flughafen die Zeiträume unter anderem auf seiner Website und im Nachbarschafts-Newsletter bekanntgeben.
EASA-Vorgaben erfordern regelmäßiges Monitoring
Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) hat vor einiger Zeit ihre Sicherheitsanforderungen an die Start- und Landebahnen von Flughäfen konkretisiert und erhöht. Erforderlich sind die engmaschigere Beobachtung und eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit bei festgestellten Mängeln. Wie im vergangenen Jahr sind aus diesem Grund weitere Tagessperrungen notwendig, die unter anderem für wichtige Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur (z.B. an der Beleuchtung des Start- und Landebahnsystems) genutzt werden. Die Arbeiten werden jeweils kurzfristig terminiert – je nach Witterung und Notwendigkeit – und auf der Internetseite von Hamburg Airport bekanntgegeben.
(red / HAM)