Mit dem Aushang zur Bildung eines Wahlvorstands gilt eine Betriebsratswahl in Deutschland als eingeleitet. Die gesetzliche Grundlage für fliegendes Personal ist hier der Paragraph 117 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Vereinigung Cockpit und ver.di gehen davon aus, dass die Betriebsratswahlen störungsfrei und ohne Behinderungen durchgeführt werden können.
(red)