Österreich

Gewerkschaft und Betriebsrat fordern Sicherheitsüberprüfung von Flughafenpersonal mit Vernunft

Symbolbild Flughafen Wien - Foto: Austrian Wings Media Crew

Sicherheit hat oberste Priorität, aber mit Vernunft – Zuverlässigkeitsprüfung wegen unwesentlicher Vergehen kann Job und Existenz kosten, warnen Arbeitnehmervertreter.

Hinweis: Die völlig unsinnige Gender-Form, die die Gewerkschaft Vida als Kniefall vor der Politischen Korrektheit in ihrer Aussendung verwendet, wurde von Austrian Wings korrigiert, da diese sinnbefreite Verballhornung der deutschen Sprache von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung sowie zahlreichen Sprachexperten abgelehnt wird. Die Gewerkschaft wird aufgefordert, zu einer normalen Sprache zurückzukehren, wie sie auch von der Mehrheit der Bevölkerung verwendet und gewünscht wird, und die Menschen nicht mit ihrem ideologischen Gender-Unsinn zwangszubeglücken.

Sicherheit hat in der Luftfahrt den höchsten Stellenwert. Dazu gehört auch, dass in sensiblen Bereichen der Luftfahrt nur Personen einen Zutritt erhalten, die vertrauenswürdig sind und von denen keine Gefährdung ausgeht. Die Gewährleistung dessen, erfolgt in Österreich mit der sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung durch das zuständige Mobilitätsministerium. „Strenge Kontrollen sind uns hier wichtig. Diese müssen aber mit Vernunft und Augenmaß erfolgen. Unwesentliche Vergehen dürfen nicht dazu führen, dass auf den Flughäfen dringend benötigte Beschäftigte deswegen ihren Job und ihre Existenzgrundlage verlieren: Wegen einer Sperre ihrer Ausweise haben sie bis zur Klärung der Vorwürfe keinen Zugang mehr zu ihrem Arbeitsplatz“, sagt Thomas Faulhuber, stv. Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida und Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der Flughafen Wien AG.  

„Zurzeit beobachten wir, dass vermehrt die Zuverlässigkeitsprüfung negativ ausgestellt wird und dies schon bei sehr kleinen Fehltritten – allein bei der Flughafen Wien AG betrifft dies im Jahr weit über hundert Beschäftigte. Wir würden uns wünschen, dass diese Überprüfung individuell stärker anhand der Gesamtwürdigung des jeweiligen Falles erfolgt und zusätzlich, wie in Deutschland üblich, eine ‚Minimum-Auslöseschwelle‘ im Gesetz definiert wird“, so Faulhuber weiter.

Der Betriebsratsvorsitzende schildert zwei Fälle von Betroffenen: So habe ein Mitarbeiter unabsichtlich einen Kollegen während der Arbeit mit dem Stapler angefahren. Das Spital muss in solchen Fällen aber eine Anzeige einreichen. Die Angelegenheit wurde über eine Diversion beigelegt. Ein anderer Mitarbeiter wiederum hatte im Internet von Privat zu Privat eine Ware gekauft, aber die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen. Die Folge war eine Betrugsanzeige des Verkäufers.

„Allen Betroffenen ist gemein, dass deswegen ihr Sicherheitsausweis für den Flughafen gesperrt wurde und sie Job und Existenz verloren haben, weil sie keinen Zutritt mehr zum Arbeitsplatz hatten. Von der menschlichen Seite einmal abgesehen, ist so etwas in Zeiten des Personalmangels ebenfalls eine Katastrophe“, plädiert Faulhuber für ein differenzierteres Vorgehen der Behörden.

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in der Luftfahrt weiß um den hohen Stellenwert eines sicheren Flugbetriebs Bescheid. Sie ordnen dem ihre Entscheidungen und Tätigkeiten unter. Die Basis dafür ist, dass in der Luftfahrt Personen arbeiten, die vertrauenswürdig und zuverlässig sind. Dafür gibt es die Zuverlässigkeitsüberprüfung“, ergänzt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida. Die nötige Fachkompetenz, um dies zu beurteilen, liegt bei den zuständigen Behörden und das sei auch nicht in Frage zu stellen. „Da aufgrund solcher Entscheidung jedoch der Verlust des Jobs und der Existenz eintreten können, muss gewährleistet werden, dass solche Entscheidungen nur nach genauer Betrachtung jedes einzelnen Falles erfolgen und möglichst klaren Kriterien folgen müssen“, so Liebhart. 

Faulhuber und Liebhart abschließend: „Wir würden uns in Österreich eine Evaluierung der derzeitigen Praxis bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen wünschen und einen Abgleich mit den Regelungen im deutschen Luftsicherheitsgesetz (LuftSiGi) § 7 vorschlagen. Auch die Aufstockung der notwendigen Ressourcen in den Behörden wäre sinnvoll, um eine detaillierte Einzelfallüberprüfung zu gewährleisten.“

(red / vida via APA-OTS)