150 Flüge muss die AUA am Freitag, 8. März 2024 wegen einer erneuten Betriebsversammlung des fliegenden Personals. Der Hintergrund: festgefahrene Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Doch die AUA will die Betriebsversammlung am Freitag mit allen Mitteln verhindern. Sie klagt deshalb die Gewerkschaft vida auf Unterlassung und brachte beim Landesgericht Korneuburg auch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein.
Eine Entscheidung der Justiz in dieser Causa ist noch ausständig.
(red)