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BDL kritisiert: "Jahr für Jahr mehr Streiks im Luftverkehr"

Symbolbild Flugverkehr - Foto: www.der-rasende-reporter.info

Der BDL hält Verfahrensregeln im Bereich des öffentlichen Verkehrs für notwendig.

Die Streikbewegungen im Bereich des öffentlichen Luftverkehrs haben längst eine neue Dimension erreicht. Mit aktuell 16 Streikwellen in sechs Tarifbereichen, übersteigt das diesjährige Streikaufkommen schon jetzt das Niveau der vergangenen Jahre. Allein in der kurzen Zeit bis Ende Februar mussten rund 2.062 Flüge gestrichen werden, teilte der BDL mit.

Jetzt haben die Gewerkschaften erneut die Beschäftigten der Luftverkehrssicherheit dazu aufgerufen, am Donnerstag die Arbeit niederzulegen - der Streik wurde sogar auf den heutigen Freitag ausgedehnt. Darüber hinaus legen Streiks weiterer Bereiche des Luftverkehrs die Mobilität lahm. Es sei deshalb an der Zeit für Verfahrensregeln, sagt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft:

„Das Streikrecht gehört nach unserer Verfassung zur Tarifautonomie unserer demokratischen und sozialen Marktwirtschaft. Aber um in Deutschland Tarifautonomie und Mobilität aufrechterhalten zu können, braucht es künftig im öffentlichen Verkehrswesen Verfahrensregeln. Bevor es zu einem streikbedingten Stillstand des Verkehrs kommt, sollte künftig im Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur zumindest der Versuch einer Schlichtung erfolgen.“

(red / BDL)