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Verstößt Ryanair gegen die Datenschutzgrundverordnung?

Symbolbild Ryanair, hier eine Boeing 737 MAX - Foto: www.der-rasende-reporter.info

Erneut gibt es schwere Vorwürfe gegen den irischen Billigflieger Ryanair. Diesmal geht es um den Datenschutz.

Weil Ryanair von den Online-Reisebüros fordert, Kundendaten bei Flugbuchung mittels automatisierter Gesichtserkennung und Ausweisdaten zu verifizieren, orten mehrere Anbieter einen möglichen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Deshalb hat der Verband EU Travel Tech, zu dem  unter anderem Unternehmen wie Airbnb, Booking.com, eDreams, Expedia oder Skyscanner gehören, jetzt eine Beschwerde gegen Ryanair bei den französischen sowie belgischen Datenschutzbehörden eingebracht.

"Dieses Verfahren verletzt nicht nur die Privatsphäre des Einzelnen, sondern wirft auch erhebliche rechtliche Bedenken im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung auf", heißt es von EU Travel Tech. Diese Form der biometrischen Überprüfung von Kundendaten verstoße nämlich gegen die Grundsätze von "Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz", so der Standpunkt der Beschwerdeführer. Deshalb solle dieser Verifizierungsprozess umgehend gestoppt werden.

Ryanair wies die Vorwürfe zurück.

(red MK, CvD)