Der Wurzeln des Streits reichen zurück bis ins Jahr 2008. Ehe die AUA per Notverkauf samt 500 Millionen Euro Mitgift an die deutsche Lufthansa ging, hatte der arabische Investor Mohamed Bin Issa Al Jaber über einen Einstieg verhandelt. Für 150 Millionen Euro wollte der Unternehmer 20 Prozent der AUA-Anteile übernehmen. Die AUA hatte Al Jaber gegenüber signalisiert, dass das Unternehmen saniert sei - tatsächlich war die Airline aber finanziell schwer angeschlagen und Al Jaber zog sein Angebot zurück. Die AUA klagte den Geschäftsmann daraufhin, Al Jaber antwortete seinerseits mit einer Klage gegen die Austrian Airlines.
Im April 2023 urteilte das Handelsgericht Wien, dass Al Jabers Rücktritt rechtens war und begründete das damit, dass "ein früherer AUA-Vorstand (2008 war Alfred Ötsch CEO der AUA, Anmerkung der Redaktion) Zahlen bewusst zurückgehalten und Al Jaber in die Irre geführt" habe. Denn statt der gegenüber Al Jaber prognostizierten 3,3 Millionen Euro Gewinn sei schon damals ein Verlust von mehr als 200 Millionen Euro absehbar gewesen. Mehr noch: Laut Handelsgericht habe der AUA-Vorstand zudem auch gegen die Ad-hoc-Meldepflichten verstoßen.Die AUA ging gegen das Urteil in Berufung, die im heurigen Jänner vom OLG Wien zurückgewiesen wurde. Die AUA hat bisher kein Rechtsmittel gegen diesen Gerichtsentscheid eingelegt.
Al Jaber will hohen Schadenersatz von der AUA
In der Folge kündigte Investor Al Jaber hohe Schadenersatzforderungen gegen Austrian Airlines an. Wie die "Salzburger Nachrichten" berichten, habe die AUA wohl die Aussichtslosigkeit eines weiteren Rechtsmittels erkannt und strebe stattdessen nun Vergleichsverhandlungen mit Al Jaber an. In die Verhandlungen sei auch die Konzernmutter Lufthansa eingebunden. Laut dem Bericht wird davon ausgegangen, dass die AUA zumindest einen "mittleren zweistelligen Millionenbetrag" hinblättern wird müssen.
Die AUA-Pressestelle verweigerte sowohl gegenüber den "Salzburger Nachrichten" als auch gegenüber der "Austria Presse Agentur" eine Stellungnahme zu der Causa.
(red)