Nach der ersten Pandemiewelle im Juni 2020 war die AUA mit 600 Millionen Euro gerettet wurden. Zum Teil erfolgte die Rettung durch Kredite (von der AUA mittlerweile getilgt), 150 Millionen Euro kamen jedoch aus der österreichischen Staatskasse und mussten nicht zurückgezahlt werden. Die EU-Kommission genehmigte diese Beihilfe damals. Die AUA leistete als in Österreich Steuern zahlender Homecarrier, anders als Ryanair, einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie in Österreich. Sie repatriierte unter anderem mit freiwilligen Besatzungen unter hohem gesundheitlichen Risiko für ihr Personal Österreicher aus allen Teilen der Welt (sogar aus Australien) und baute Langstreckenpassagiermaschinen (über solche Jets verfügen Ryanair und ihre Österreich-Tochter LaudaMotion nicht einmal) zu Frachtern um, um dringend benötigte medizinische Schutzausrüstung im Kampf gegen die Pandemie nach Österreich fliegen zu können. Von Ryanair/LaudaMotion sind derartige oder ähnliche Flugoperationen in diesem Ausmaß dagegen nicht bekannt.
Trotzdem klagte Ryanair/LaudaMotion gegen die Genehmigung der 150 Millionen Euro Beihilfe durch die EU-Kommission. Nachdem der irische Billigflieger in den ersten beiden Instanzen bereits abgeblitzt war, wollte er es genau wissen - und kassierte nun vor Gericht eine endgültig finale Niederlage. Die Beihilfe für die AUA war rechtens.
(red)