Im Rahmen des Klimaschutzpaketes „Fit for 55“ hat die EU-Vorgaben für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen gemacht. Die Verordnung ReFuelEU Aviation sieht vor, dass ab dem Jahr 2025 zunächst 2 Prozent nachhaltige Kraftstoffe verwendet werden müssen. In den Folgejahren steigt dieser Anteil deutlich. Als Zwischenziel für das Jahr 2030 sind 6 Prozent nachhaltige Kraftstoffe vorgesehen. Erstmals muss ab diesem Zeitpunkt neben nachhaltigen Kraftstoffen aus biogenem Ursprung auch CO2-neutraler strombasierter Kraftstoff verwendet werden, und zwar mit einem Anteil von zunächst 1,2 Prozent.
Davon abweichend hat Deutschland bereits ab 2026 eine sogenannte Unterquote für E-Kerosin festgelegt. Dieser nationale Alleingang widerspricht jedoch den für alle Mitgliedsstaaten geltenden EU-Vorgaben.
„Speziell für diesen Fall hat die EU-Kommission klargestellt, dass nationale Alleingänge unrechtmäßig sind“, betonte BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang: „Um Rechtssicherheit zu schaffen und Deutschland aus seiner isolierten Position zu führen, muss die deutsche PtL-Quote gestrichen werden. Ein Festhalten an dieser Regelung wäre rechtswidrig und würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft wegen Strafzahlungen in Millionenhöhe zusätzlich schwächen.“
Hinzu kommt: Für den Klimaschutz wäre mit einer deutschen PtL-Quote nichts gewonnen, da die Vorgabe schon rein faktisch nicht erfüllt werden kann. Bis auf einzelne Pilotanlagen gibt es bislang keine ausreichende PtL-Produktion in Deutschland und Europa. Ein zeitnaher Markthochlauf ist derzeit auch nicht abzusehen, da die Bundesregierung die Fördermittel für den Bau von ersten Produktionsanlagen im industriellen Maßstab zu Jahresbeginn vollständig gestrichen hat. Im Rahmen der problematischen Haushaltsbeschlüsse zum Klimatransformationsfonds wurde die Förderung von über zwei Milliarden Euro auf rund 100 Millionen Euro zusammengestrichen.
BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Lang: „Unter diesen Umständen ist das Festhalten an einer deutschen PtL-Quote absurd. Nachdem die Bundesregierung die Förderung von Produktionsanlagen für nachhaltige Kraftstoffe gestrichen hat, werden die erforderlichen Mengen an nachhaltigen Kraftstoffen nicht verfügbar sein. Dass die Bundesregierung für die absehbare Nichterfüllung der PtL-Quote auch noch erhebliche Pönalen durchsetzen will, ist unverständlich. Das Bundesumweltministerium sollte den Weg frei machen für eine Abschaffung der PtL-Quote. Damit ließe sich auch ein absehbares Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission verhindern.“
Um die von der EU festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, fordert der BDL die Bundesregierung dazu auf, zur ursprünglich geplanten Förderung der Produktion von erneuerbaren Flugkraftstoffen zurückzukehren. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen die milliardenschweren Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für den Markthochlauf von CO2-neutralen erneuerbaren Kraftstoffen genutzt werden.
Darüber hinaus bedürfen auch die EU-Regelungen zur Beimischung nachhaltiger Kraftstoffe dringend einer Korrektur, da sie zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen. Während bei einem Flug beispielsweise von Frankfurt nach Singapur für die gesamte Strecke ein Anteil nachhaltiger Kraftstoffe getankt werden muss, gilt dies bei einem Umstieg an einem Drehkreuz in der Türkei oder am Persischen Golf nur für den ersten, deutlich kürzeren Abschnitt. Da nachhaltige Kraftstoffe aber drei- bis fünfmal teurer sind als fossiles Kerosin, sind erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Luftverkehrswirtschaft zu erwarten. „Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass Deutschland eine Unterquote für PtL einführt und damit auch noch den Wettbewerb innerhalb Europas verzerrt“, kritisierte BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Lang.
(red / BDL)