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Diskriminierung jüdischer Passagiere: Millionenstrafe für AUA-Konzernmutter Lufthansa

Symbolbild Lufthansa - Foto: Austrian Wings Media Crew

Das US-Verkehrsministerium hat Lufthansa zur Zahlung einer Geldstrafe von 4 Millionen Dollar verurteilt, weil die AUA-Konzernmutter vor 2 Jahren 128 jüdischen Passagieren das Boarding verweigert hatte. Laut US-Angaben sei dies die höchste Strafe, die im Zusammenhang mit der Verletzung von Passagierrechten jemals gegen eine Airline verhängt wurde.

Im Mai des Jahres 2022 verweigerte Lufthansa 128 jüdischen Passagieren die Beförderung auf einem Anschlussflug von Frankfurt nach Budapest. Die Betroffenen befanden auf dem Weg von New York nach Ungarn, um an einer Gedenkveranstaltung für Rabbi Shaya von Kerestir teilzunehmen.

Weil einige Personen der insgesamt 131 jüdischen Passagiere auf dem Transatlantikflug gegen die damals geltenden Corona-Maskenregeln der Fluglinie verstoßen hatten, wurde 128 Passagieren pauschal der Weiterflug nach Budapest verweigert.

Das US-Verkehrsministerium begründete die Strafe damit, dass Lufthansa 128 Passagiere damit pauschal diskriminiert habe, anstatt eine individuelle Bewertung des (Fehl-)Verhaltens einzelner Reisender vorzunehmen. Dies stelle eine unzulässige Diskriminierung dar.

Die AUA-Konzernmutter Lufthansa räumte zwar „Fehler in der Kommunikation“ ein, verneinte jedoch eine Diskriminierung. Der Vorfall sei auf "eine unglückliche Reihe von ungenauen Mitteilungen, Fehlinterpretationen und Fehleinschätzungen während des gesamten Entscheidungsprozesses“ zurückzuführen. Dies sei zwar "bedauerlich, aber keine Diskriminierung", zitierte der US-Sender CNN das Unternehmen.

Laut Darstellung der Lufthansa sei die Verweigerung des Boardings nicht aufgrund der Religion oder der ethnischen Zugehörigkeit der Reisenden beeinflusst worden.

Die US-Behörde war anderer Ansicht und bejahte eine Diskriminierung nach US-Recht, was in der Folge zu der Millionenstrafe führte.

(red)