Österreich

Hanebüchene Vorwürfe nach Hagelflug: AUA bringt Klage gegen Whistleblower ein

Anonyme Vorwürfe gegen die AUA, primär transportiert von Journalisten einer Zeitung, die bereits eine Geschichte über einen nie stattgefundenen Absturz erfunden hatten, haben nun ein rechtliches Nachspiel. Die AUA brachte Klage gegen den Whistleblower, auf den sich die Autoren berufen, ein.

Am 9. Juni 2024 geriet ein A320 der AUA in einen Hagelsturm und wurde schwer beschädigt, wie der Luftfahrtjournalist und Buchautor Patrick Huber seinerzeit für Austrian Wings ausführlich berichtete - hier geht's zu seiner Chronik der Ereignisse (Veröffentlichungsdatum / Stand: 10. Juni). Wenige Tage später deckte Huber in seinem Bericht für Austrian Wings auf, dass der Kommandant zum Vorfallszeitpunkt wohl nicht im Cockpit war. Die Untersuchung des Vorfalls dauert an, wobei die Umstände der Untersuchung an sich schon fragwürdig sind. Denn obwohl der Zwischenfall laut EU-Richtlinien verpflichtend als "schwere Störung" eingestuft werden und somit untersucht werden MUSS, trickst die Behörde offensichtlich herum, um genau das zu vermeiden - Austrian Wings berichtete auch darüber ausführlich.

Kürzlich vermeldeten zwei Journalisten einer Printzeitung, die sich selbst im Bereich der Qualitätsmedien verortet, sinngemäß, dass die AUA Schulungsunterlagen "manipuliert" habe. Sie beriefen sich dabei auf Aussagen eines Whistleblowers, der angeblich selbst Pilot sei. Dieser Zeitungsbericht ist nach Einschätzung einiger Piloten und Experten allerdings fragwürdig, da die besagten Autoren vor einigen Jahren bereits einen Absturz und ein Flugverbot, das es überhaupt nicht gab, erfunden haben, wie ein Autorenkollektiv von Austrian Wings seinerzeit aufdeckte.

"Dass die AUA Schulungsunterlagen manipuliert hat, halte ich für ausgeschlossen. Denn Austrian Airlines übererfüllt die gesetzlichen Standards beim Pilotentraining deutlich. Ein Beispiel dafür ist, dass sie ihre Pilotinnen und Piloten doppelt so oft pro Jahr im Simulator trainieren lässt, wie das der Gesetzgeber vorschreibt. Es würde überhaupt keinen Sinn ergeben, dass eine Fluglinie, die derart sorgfältig und sicherheitsbewusst agiert, Schulungs- und/oder Ausbildungsunterlagen vorsätzlich manipuliert. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Vorwürfe vollinhaltlich zutreffen, ist meines Erachtens nach ausgesprochen gering."
Patrick Huber

Die Journalisten, die diese Behauptungen verbreitet haben, berufen sich dabei unter anderem auf einen namentlich nicht genannten Piloten als Whistleblower. Gegen diese Person brachte die Austrian Airlines nun eine Anzeige wegen Verleumdung (§ 297 StGb) ein. Sollte es sich bei dem Whistleblower tatsächlich um einen AUA-Mitarbeiter handeln und dieser ausgeforscht werden können, so drohen ihm nicht nur strafrechtliche Konsequenzen sondern auch die fristlose Entlassung und ggf. Schadenersatzforderungen der Airline, es sei denn, er könnte die von ihm erhobenen Vorwürfe zweifelsfrei belegen. Doch das ist mehr als fraglich.

"Wir weisen die zu diesen Themen im Raum stehenden und von einer anonymen Person eingebrachten Anschuldigungen auf das Schärfste zurück", heißt es seitens der AUA.

(red HT, FD, MT)