m Jahr 2017 wurde der Tarifvertrag „Perspektivvereinbarung” zwischen der Vereinigung Cockpit und der Deutschen Lufthansa AG geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltete unter anderem eine verbindliche Flottenzusage, die eine Mindestanzahl von Flugzeugen im IBetrieb festschrieb. Um diesen Vertrag zu ermöglichen, nahm die Belegschaft signifikante Zugeständnisse in Kauf. Doch 2021 kündigte die Lufthansa einseitig diesen Vertrag und schuf so die Möglichkeit, die Anzahl der Flugzeuge zu reduzieren. Die zulässige Reduktion ist dabei klar definiert, wird jedoch laut der VC von der Lufthansa nicht eingehalten.
„Die Lufthansa hält sich nicht an ihre vertraglichen Zusagen und versucht dies zu verschleiern. Dies bedroht die Arbeitsplätze und berufliche Weiterentwicklung der Pilotinnen und Piloten. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen“, erklärt der Präsident der Vereinigung Cockpit, Dr. Andreas Pinheiro.
Als Konfliktlösungsmechanismus sieht der Tarifvertrag ein Schiedsgerichtsverfahren vor. Die Group Tarifkommission kann nach Beschluss des Vorstandes diesen Schritt nun gehen.
Darüber hinaus hat die Kündigung des Vertrags eine weitere Konsequenz: Die zuvor außer Kraft gesetzte Sitzplatzbegrenzung bei der Lufthansa-Tochter CityLine (CLH) wird wieder wirksam. Hierzu betont die VC: „Ebenso wie bei der bereits mehrfach angebotenen Lösung zur CLH stehen wir auch für sinnvolle und nachhaltige Lösungen im gesamten Bereich der Lufthansa Group dauerhaft zur Verfügung. Lufthansa muss anfangen verantwortlich zu handeln und ernsthafte Verhandlungen zu führen. Solange dies nicht passiert, sehen wir uns gezwungen, unsere Rechte vor Gericht durchzusetzen“, so Dr. Andreas Pinheiro.
Die Vereinigung Cockpit unterstreicht erneut ihre Bereitschaft zum Dialog und appelliert an die Lufthansa, Verhandlungen ernsthaft und im Sinne aller Beteiligten aufzunehmen.
(red / VC)